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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 664
(PDF, 147 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1995/0664
Gemarkung von Kappelwindeck, so über
den Birkenhof, den Brandenhof, den Einsiedelhof
, den Riegelhof u.a.m. Der Leser
erfährt, daß der Einsiedelhof zwar 1324
bereits erstmals genannt wird, aber erst
1720 ein Dokument über den genauen
Grenzverlauf dieses Hofes vorliegt. Auch
andere interessante historische Fakten
werden unter solchen Stichwörtern in gut
lesbarer Form präsentiert, wobei der Umfang
des jeweiligen Stichwortes stark von
den vorhandenen Quellen bestimmt wird.
Über bedeutende Amtspersonen informiert
das Kapitel „Pfarrer und Kapläne", das einen
zwar (wie vom Autor angemerkt) unvollständigen
, aber nichtsdestoweniger
umfangreichen Überblick über die Kirchenvertreter
gibt, beginnend im Jahre
1291 mit dem Rektor Albertus bis hin zum
Jahre 1699, in dem Johannes Arnold Weiner
Pfarrer in Kappelwindeck war.
Berichtet wird ebenfalls über den Umfang
des Kappler Zehntbezirkes sowie über die
Zehntordnung Markgraf Philipps von
1588. Ein Verweis erfolgt auch auf die
Windeckischen Wappen, die in der schönen
Barockkirche von Kappelwindeck gefunden
wurden.

Hervorzuheben ist besonders der detaillierte
Überblick über das zeitlich geordnete
Urkundenverzeichnis zu Kappelwindeck
(S. 92-109), das in dieser Form
erstmals veröffentlicht wurde.
Alles in allem zeichnen sich die geschichtlichen
Teile durch eine solide, an
den Originaldokumenten überprüfte Forschung
aus, die einen wertvollen Beitrag
zur Geschichtlichen Landeskunde der
nördlichen Ortenau darstellen.
Als Teil III schließt ein Flurnamenbuch
von Kappelwindeck an, das folgende Voraussetzungen
für die Sammlung und Auswertung
der Flurnamen erfüllt:
l. Die Flurnamen müssen bei einer ortsansässigen
Gewährsperson in ihrer mundartlichen
Lautung erhoben und niedergeschrieben
werden.

Voraussetzung hierfür ist die Beherrschung
einer phonetischen Lautschrift.

Am geeignetsten für das alemannische
Sprachgebiet hat sich die „Teuthonista"-
Lautschrift erwiesen, die inzwischen von
Mundart- und Flurnamenforschern in der
Alemannia fast ausschließlich angewendet
wird.

Eine Deutung der Flurnamen, die sich nur
auf die Orthographie der Gemarkungspläne
stützt, kann zu falschen Interpretationen
führen. Dies läßt sich anhand des
Ortsnamens Rittersbach zeigen, der nicht
etwa auf den Gattungsnamen Ritter
zurückgeht, sondern auf den Personennamen
Ruodin/Ruodwin (S. 131). Diese
Herleitung wird durch die mundartliche
Lautung Riaderschbach (mit Zwielaut -ia-)
bestätigt.

2. Der Flurnamenforscher muß mit der
sprachgeschichtlichen Entwicklung der
örtlichen Mundart vertraut sein.
Dies ist eine unumgängliche Bedingung,
um die mundartliche Lautung eines Flurnamens
korrekt interpretieren zu können.
Auch hierzu ein Beispiel: Der Flurnamenbearbeiter
kann den Ausdruck Häi'ni
(S. 164 f.) nur dann auf die Form Hägenich
zurückführen, wenn er weiß, daß
Kappelwindeck im Gebiet der sogenannten
g-Erweichung liegt, d.h. daß früher
alle g-Laute, die zwischen Vokalen gesprochen
werden, zu -j- erweicht wurden.
Ein weiterer Beleg für die g-Erweichung
ist der Ortsname Räil .Riegel' (S. 197).
Diese g-Erweichung ist unter fränkischem
Einfluß bis nach Kappelwindeck gelangt.
Der Flurnamenbearbeiter muß sich jedoch
über rein lautliche Fragen hinaus auch in
anderen grammatikalischen Bereichen der
örtlichen Mundart auskennen. So genügt
es nicht, die Lautungen der Gewässernamen
, die mit -bach gebildet werden, zu
notieren; der Flurnamenforscher muß darüber
hinaus der Frage nachgehen, ob diese
heute noch - wie im fränkischen
Sprachgebiet - mit dem weiblichen Artikel
verbunden werden; dies ist in der Tat
heute noch in Kappelwindeck der Fall,
wie die Gewässernamen die Brombach,
die Hollenbach (S. 128 f.) zeigen.

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