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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 133
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jekte beim diesjährigen Umweltschutzpreis des Ortenaukreises ausgezeichnet
werden konnten. Eine schöne Verbindung zwischen den Naturschutzaktivitäten
des Kreises.

Eine besondere Idee hatte die Firma Weber-Haus in Rheinau-Linx. Anläßlich
des 60. Geburtstages des Firmengründers Herrn Hans Weber im September
wurden die geladenen Gäste gebeten, anstelle von Geschenken Spenden
an den Naturschutzfonds des Ortenaukreises zu richten, welche dann
zweckgebunden für ein Fluß- und Rheinauenprojekt eingesetzt werden sollen
. Das Spendenergebnis beläuft sich auf stolze 70 000 DM! Durch diesen
überraschenden Zuwachs hat der Naturschutzfonds Ortenaukreis wesentlich
an Substanz gewonnen, was uns für 1997 mit Optimismus erfüllt.

Bodenschutz bei Auffüllungen beachten

Das Landratsamt muß als Bodenschutz- und Naturschutzbehörde immer
wieder gegen ungenehmigte und nicht fachgerecht ausgeführte Geländeauffüllmaßnahmen
einschreiten. Dabei kann der fachgerechte Auftrag von
unbelastetem Bodenaushub, so etwa auf landwirtschaftlich genutzte
Flächen, die Böden und deren Nutzung durchaus verbessern. Dies entspricht
auch dem Ziel der Kreislaufwirtschaft, wonach der Verwertung von
Stoffen Priorität vor der Beseitigung einzuräumen ist. Andererseits können
nicht fachgerecht vorgenommene, ungeregelte Ablagerungen, womöglich
noch mit verunreinigtem Material, zu Bodenbelastungen am Aufbringungsort
führen. Dies kann einschneidende Folgen für den Grundstückseigentümer
haben. Der Bodenschutz war deshalb im laufenden Jahr eine
Schwerpunktaufgabe des Amtes.

Sowohl der Bodenaushub, der als Auffüllmaterial verwendet wird, als auch
die Böden am Aufbringungsort müssen hinsichtlich ihrer stofflichen und
physikalischen Belastung bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Der
flächenhafte Auftrag von Bodenaushub auf Böden setzt voraus, daß diese
Maßnahme eine Bodenverbesserung oder Bewirtschaftungserleichterung
darstellt, ohne daß dabei die Beschaffenheit des Bodens erheblich oder
nachhaltig beeinträchtigt wird.

Weitere Wasserschutzgebiete notwendig

Die Ergebnisse der Grundwasserbeschaffenheitsüberwachung des Landes
zeigen auch für den Ortenaukreis, daß es aus fachtechnischer Sicht erforderlich
ist, die Umsetzung des Zieles, ausreichend große Wasserschutzge-

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