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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 172
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1251") beruht auf einem Irrtum - die Urkunde, auf die sich Krieger bezieht, stammt
vom 24. 06. 1351 und nicht aus dem Jahr 1251. Die irrtümliche Datierung der Urkunde
findet sich bereits in ZGO 6 (1855), S. 455 f., und setzt sich z. B. bei Th. Humpert:
Schloß Neueberstein. In: Die Ottenau 21 (1934), S. 57, fort. Zur korrekten Datierung
siehe ZGO 8 (1857), S. 97 f.

95 Bretten wurde erst 1314 von Graf Otto von Zweibrücken den Ebersteinern wieder zugesprochen
. BUB (s. Anm. 79), S. 40 ff., S. 45 f., S. 47.

96 GLA D 97 u.GLA 46/11.

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