Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 304
(PDF, 127 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1997/0304
1745 die an die Herrschaft erfolgten Abgaben dreier Gemeinden, nämlich
190 Virtel Hafer45.

Die Hoflieferanten

Nachdem 1712 die Grafschaften Hanau-Lichtenberg und Hanau-Münzenberg
an Johann Reinhart III. und 1736 an die Landgrafen von Hessen-
Darmstadt kamen, wurde Buchsweiler der Sitz eines glanzvollen Hofes mit
Regierungsrat, Rentkammer, Kirchenrat u.a.m. sowie einer großen Menge
von Beamten und Dienern.

Jüdische Geschäftsleute wurden zu Hoflieferanten ernannt. Sie lieferten
Spezereiwaren, exotische Früchte, Wein und Kleiderstoffe für die Herrschaft
, die Beamten und die Knechte, außerdem Pferde für die Stallungen.
1758 verkauft Abraham Lippmann allerhand Ware für eine Summe von
6000 Gulden46. Hirtzel Netter bezahlt 914 Gulden für 7 Faß Burgunderwein
an die Herrschaft. Derselbe gibt auch für den Posamentierer von
Prinzlau 1063 Gulden und für den Juwelier am preußischen Hof insgesamt
2282 Gulden aus47. Isaac Weyl vermittelt zwischen 1783 und 1788 für
3466 Gulden Reitpferde und Zugpferde an die herrschaftlichen Stallungen48
. Ja, sogar der „bey Ihrer Herrschaft angenommene Rattenfänger"
war ein Jude49!

Die Juden als Steuerpächter

Bis zur französischen Revolution wurden die königlichen, die herrschaftlichen
und die Gemeinde-Steuern an Privatleute verpachtet. Der Salzverkauf
und der Eisenhandel waren ein herrschaftliches Monopol, welches „sub-
missioniert" (öffentlich ausgeschrieben) wurde.

Die ersten bekannten Salzjuden waren um 1650 Abraham und Samson aus
Buchsweiler, welche für ihren Salzkasten 60 Reichstaler bezahlten50. Sie
hatten auch in gewissen Orten des Bistums Straßburg das Verkaufsrecht51.

Mathias Weyl von Westhofen erhält 1699 vom Straßburger Magistrat den
Salzhandel im Territorium der Freien Stadt unter folgenden Bedingungen:
Die Salzkasten sind auf seine Kosten einzurichten, das Salz darf nicht über
2 Gulden pro Sester verkauft werden, er zahlt der Stadt für jedes Viertel
Salz 2 Gulden 9 Schilling, er stellt auf seine Kosten eine beeidigte Person
zum Salzmessen52.

304


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1997/0304