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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 89
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darin lag die demokratische Herausforderung des „Salmen": Nicht mehr
bloß ein paar Honoratioren, sondern das gemeine Volk war einbezogen
worden und hatte „seine" Forderungen beschlossen. Deswegen verbot die
Regierung die in Donaueschingen, Freiburg, Tauberbischofsheim und
Mannheim geplanten weiteren Versammlungen. Nicht mehr verhindern
konnte sie jedoch, daß nur wenige Monate später das Volk die Verwirklichung
des „Offenburger Programms" vehement einklagte.

Anmerkungen

1 Badisches Generallandesarchiv (GLA) 236/8195; Bericht Berberich.

2 Wie Anm. I.

3 GLA 213/3784, Bericht Braun.

4 GLA 213/3784; Bericht Ree.

5 Bundesarchiv FN 17/1.

6 Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MA III 2026; Schreiben des Bayerischen Gesandten in
Karlsruhe. Graf Waldkirch, an den Bayerischen König, 9. 10. 1847. München.

7 GLA 213/3784.

8 GLA 236/8195, Schreiben des Oberamts Offenburg an Ministerium des Inneren,
13.9. 1847.

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