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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 203
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Am 5. November 1849 starb in seinem Geburtsort Appenweier der 24jähri-
ge frühere Kanonier Michael Rendler, der im Juli im Rastatter Fort C als
Gefangener saß, ob an den Folgen der Haft, ist nicht vermerkt49.

Verfolgung und Gerichtsverfahren

Im Sommer 1849 begann die großherzogliche Verwaltung, nachdem sie
sich wieder installiert hatte, im Land nach Teilnehmern an der Revolution
zu suchen. Anfang August wurden Bürgermeister Sutter und Gemeinderat
Xaver Boschert, offensichtlich ohne eingehende Untersuchung und gerichtliches
Urteil, aus ihren Ämtern entlassen, auch der langjährige Ratschreiber
Johann Sebastian Bell wurde ersetzt50. Als neues Gemeindeoberhaupt
verpflichtete die Regierung den früheren Bürgermeister Sebastian
Hodapp51.

Schon seit Mitte Juli ermittelte die Polizei gegen 12 Bürger, die man des
Hochverrates verdächtigte: Posthalter August Werner, Lindenwirt Ignaz
Sieb und Student Martin Hodapp, den Leitmann der Wehrmannschaft; sie
blieben auf freiem Fuß. Joseph Diffany, Kaufmann Gorg Fäßler - er durch
ein Aufgebot von 45 königlich-preußischer Soldaten52 - und Konrad
Lechleiter wurden ins Amtsgefängnis nach Offenburg gebracht ebenso wie
Johann Roth, Thomas Schech und Felix Schmidt. In Haft kamen auch die
Wirte Ignaz und Wilhelm sowie der Kaufmann Josef Werner53.

Im Herbst erhielten die Gefangenen die Offenburger Rechtsanwälte Ree
und Bühler als Verteidiger zugewiesen54. Die Eingabe eines Teils der Ehefrauen
, ihre Männer frei zu bekommen, bleib ohne Erfolg55. Fehl schlug
auf der anderen Seite auch der Versuch der Behörde, die Aufrührer nach
Amerika abzuschieben: Ich glaube nicht, daß ich die Verbannung verdient
habe . . . Ich habe keine Lust nach Amerika auszuwandern . . . Ich verlasse
mein Vaterland nicht lauteten die Antworten auf die entsprechenden Vorschläge
. Nur zwei zeigten sich bereit, diese Gelegenheit zur Freiheit zu ergreifen
, wenn ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geregelt werden könnten,
und wenn - das wurde betont - ihre Frauen einwilligten56. Aber auch diese
beiden reisten nicht fort.

Am 6. Dezember 1849 fällte das Hofgericht des Mittelrheinkreises in
Bruchsal das Urteil. Thomas Schech und die drei inhaftierten Werner erhielten
Zuchthausstrafen zwischen ein und zwei Jahren, für die übrigen
Gefangenen sowie Posthalter Werner, Sieb und Hodapp wurde der Prozeß
vorläufig ausgesetzt57. Auch die zu Strafen Verurteilten entließ man aus
dem Gefängnis, nachdem sie eine Kaution gestellt hatten58.

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