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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 221
(PDF, 141 MB)
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gedacht war. Wirtshäuser in welchen die öffentliche Ordnung gestört oder
gefährdet wird . . . durch Raufereien . . . Verführungsversuchen . . . Versammlungen
. . . absingen revolutionärer Lieder und dergleichen, sind für
die Dauer des Kriegszustandes zu schließen . . .

Da diese Verordnungen nicht den gewünschten Erfolg erzielen, werden sie
drei Monate später verschärft: Die Sperrstunde in den Wirtshäusern wird
auf 10 Uhr festgelegt, Unfug und Lärm auf offener Straße mit Einweisung
in ein Arbeitshaus bedroht. Gutgesinnte Einwohner sollen Gesetzesübertreter
anzeigen. Wer revolutionäre Lieder singt oder aufregende Reden hält,
sei es, wo es wolle, ist sofort zu arretieren37.

Die „Entwaffnung" der Bevölkerung

Ein besonderes Augenmerk richteten die Besatzer . . . den in ihrer Heimat
befindlichen Soldaten . . . mögen sie Urlaubspässe besitzen oder nicht . . .
Es darf kein beurlaubter Soldat in seiner Heimat eine Uniform tragen . . .
Sollte es einem Soldaten an den nöthigen Kleidungsstücken fehlen daß er
die Montur nicht ablegen kann, so hat die Gemeinde ihm das fehlende anzuschaffen
. . . Die Bürgermeisterämter sind verpflichtet, ihnen Montur, Armatur
und Ausrüstung abzunehmen. Soldaten bei denen Uniform, Waffen
oder Munition gefunden wird, werden ... als Kriegsgefangene in die
Festung Rastatt verbracht™.

In unzähligen Bestimmungen und Befehlen wird auch die zivile Bevölkerung
aufgefordert, alle Waffen und Ausrüstungsgegenstände an die Besatzungsmacht
oder die Ämter auszuliefern. Wenn sich bei einer Nachvisitation
zeigen sollte, daß noch Waffen zurückgehalten würden, werde die betreffende
Gemeinde Exekutions Truppen erhalten. Eine auf Anordnung aufgestellte
namentliche Liste zeigt, daß in Auenheim immerhin 74 Gewehre
und 4 Pistolen abgeliefert wurden. Darunter befinden sich Gewehre, welche
die Gemeinde 1848 vom Grosh. Kriegsministerium zum Schutz gegen
fremde Freischaren gegen Bezahlung . . . angeschafft hat39.

Zur Fahndung ausgeschrieben

Am 16. August 1849 veröffentlicht das Bezirksamt Kork daß der Bäcker
Jakob Fuchs von Auenheim wegen Majestätsbeleidigung und Theilnahme
an hochverrätherischen Unternehmungen . . . sich flüchtig gemacht hat. . .
Man fordert ihn auf, sich binnen 14 Tagen zu stellen. Zugleich ersuchen
wir alle Gerichts und Polizeibehörden, auf Jakob Fuchs . . . zu fahnden und

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