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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 222
(PDF, 141 MB)
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ihn . . . anher einzuliefern. Aus den Gemeindeakten erfahren wir nicht, was
dem Flüchtigen zur Last gelegt wird. In einem Schreiben der anklagenden
Behörde an das hiesige Bürgermeisteramt, nachdem eine frühere Anfrage
zur Schuldermittlung nicht den gewünschten Erfolg hatte, fordert diese den
Gemeinderat abermals um Mithilfe bei den Untersuchungen auf. Das Bürgermeisteramt
(ist) als Ortspolizeibehörde beauftragt, nachzuforschen, ob
es nicht jemanden, der die gewaltsame wegnähme der (gemeindeeigenen ?)
Waffen, die aufmahnung zum Mitzuge mit bewaffneter Hand und die Majestätsbeleidigung
, deren sich Fuchs bei diesem Anlaße schuldig gemacht
haben soll, mit angesehen und mit angehört hat; . . . es dürfte doch auffallend
erscheinen wenn sich bei einer Menge von vieleicht 15-30 Personen,
die jenen Abend bei der Sache gegenwärtig waren, nicht ein Zeuge herauszubringen
und namhaft zu machen wäre. Das Bürgermeisteramt wird daher
wiederholt. . . aufgefordert und weiter beauftragt, Mitglieder des ehemaligen
Volksvereins . . . anher zu bezeichnen, damit man die als Zeugen
über die Thätigkeit und Art der Theilnahme des Jakob Fuchs und diesen
Verein abhören kann . . .41 Im Januar 1850 wird der landesflüchtige . . .
(wegen) der Theilnahme am Hochverate für schuldig erklärt . . . und
deßhalb in eine gemeine Zuchthausstrafe von zwei Jahren . . . so wie zur
Tragung der Untersuchungs- und Straferstellungskosten verurtheilt42.

Sehr wahrscheinlich hat sich Jakob Fuchs im benachbarten Straßburg aufgehalten
. So konnte er heimlicherweise seine Familie besuchen. Er war seit
1845 verheiratet und hatte zwei Kinder - das dritte kam im Mai 1850 zur
Welt. Zwei Monate nach seiner Verurteilung ging er nach Amerika. Was
ihn ein Jahr später veranlaßte zurückzukehren, wissen wir nicht. Die Gemeindeakten
verraten auch nicht, ob er sich den Behörden stellte, begnadigt
wurde oder doch noch ins Zuchthaus mußte.

Ebenso zur Fahndung ausgeschrieben war der ehemalige Soldat Johann
Fuchs aus Auenheim, welcher sich unerlaubterweise von seinem Regiment
entfernt hatte43. Wahrscheinlich hatte er ,.wie nahezu alle badischen Soldaten
, seine Garnison verlassen und sich den Revolutionstruppen angeschlossen
.

Die Kosten für den „Maiaufstand" werden auf die Gemeinden abgewälzt
Die Bekanntgabe des Großherzoglichen Bezirksamtes Kork an die Gemeinde
Auenheim über den sie treffenden Antheil . . . für die militärische
Hilfe welche durch den Maiaufstand erwachsen . . . ist, hat diese sicher mit
Bestürzung aufgenommen. Die Kriegskosten für die Gemeinde wurden auf

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