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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 229
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revolutionären Regierung aus Baden-Baden über Rastatt nach Karlsruhe.
Zivilkommissare wurden ernannt, sie sollten an den einzelnen Orten die
Ausübung der revolutionären Macht gewährleisten.11 Für Amt und Stadt
Baden-Baden ist im Rahmen der Verordnung vom 18. Mai 1849 der
Rechtsanwalt Christoph Wolff als Zivilkommissar eingesetzt worden. Unterstützt
wurde er von dem soeben gebildeten Sicherheitsausschuß. Im
Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen einer konstituierenden Versammlung
wurde Wolff unter dem 19. Mai zusätzlich zum Wahlkommissär ernannt
.12 Am 3. Juni 1849 haben die Einwohner mit großer Mehrheit Christoph
Wolff in die Karlsruher Verfassunggebende Versammlung gewählt.
Da der bisherige Bürgermeister Jörger auf Anordnung der provisorischen
Regierung abgesetzt worden war, mußte ein neues Stadtoberhaupt gewählt
werden. In der Zeitung riefen mehrere ungenannt bleibende Bürger dazu
auf, Wolff die Stimme zu geben.13 Bei der Wahl am 11. Juni erhielt Altbürgermeister
Jörger 250, sein Gegenkandidat Wolff hingegen 385 Stimmen,
neun entfielen auf andere Bewerber, 36 waren ungültig.14 Dieses Zahlenverhältnis
erlaubt den Schluß, daß zu jenem Zeitpunkt weniger als ein Drittel
der Baden-Badener Bürger konservativ, über zwei Drittel aber freisinnig
eingestellt waren. Die Anhänger dieser - wohl überwiegend konstitutionell
und nur in einer Minderheit rein republikanisch denkenden - Demokratiebewegung
kamen aus allen Bevölkerungsschichten: Zu den Handwerksburschen
, Hoteldienern und Lohnkutschern gesellten sich Lehrer, Journalisten,
Ärzte, Advokaten, Gastwirte und Beamte.

Seinen Posten als Zivilkommissar behielt der neugewählte Bürgermeister
in Personalunion bei. Eine seiner ersten Amtshandlungen hatte am
22. Mai 1849 die Einbesteilung aller aktiven und pensionierten Staatsdiener
zur Vereidigung auf die neue Reichsverfassung gebildet. Sie fand am
24. und 26. Mai im Rathaussaal statt, am 29. Mai wurden nachträglich
Eisenbahner vereidigt, die an den früheren Terminen im Bahndienst unterwegs
gewesen waren. Oberamtmann von Theobald und Rechtspraktikant
Dr. Chelius entzogen sich der Eidesleistung, indem sie aus dem Staatsdienst
austraten. Einige waren einfach ferngeblieben, darunter Scheffels
langjähriger Freund, der am Schloßberg wohnende Major Maler.15 Theobald
wurde trotz seiner Weigerung aufgefordert, sein Amt beizubehalten.
Ohnehin wurde die Anordnung des Landesausschusses, Eidverweigerer zu
entlassen, in der Praxis wenig angewandt, denn die Beamtenschaft zeigte
weithin Bereitschaft zur Mitarbeit.16 Andere Anordnungen Wolfis galten
der Stärkung des Baden-Badener Banners der Bürgerwehr, das im Mai unter
dem Kommando des Schuhmachers Anton Hippmann zur hessischen
Grenze gezogen war, um sich der Revolutionsarmee anzuschließen. Gegen
Ende des Monats Mai hatte Hauptmann Hippmann schriftliche Klage geführt
, er benötige Waffen und Bargeld. Wolff hat daraufhin Anfang Juni

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