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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 239
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1998/0239
Schwarzrotgoldene Schärpe des Zivilkommissars Wolff
(Stadtmuseum Baldreit Baden-Baden Inv.-Nr. 2848)

Lüttisburg im Kanton St. Gallen, wurde im Mai 1851 vom schweizerischen
Bundesrat in Bern abgelehnt. Man wies darauf hin, daß die Entlassung aus
dem badischen Staatsverband nicht hinreichend dargetan sei. Vorhanden ist
fernerhin im Schweizerischen Bundesarchiv in Bern eine Anfrage der Gemeinde
Murten vom 30. April 1856, ob gegen die Naturalisierung des politischen
Flüchtlings aus Baden-Baden Hindernisse vorlägen.42 Weitere Vorgänge
sind nicht ersichtlich, so daß diesem zweiten Antrag keine weitere
Folge gegeben worden sein dürfte. Dies hat Wolff vermutlich veranlaßt,
von Zürich aus den Großherzog um Erlaubnis zur Rückkehr zu bitten, denn
im Juli 1857 war ein allgemeiner Gnadenerweis verkündet worden. Der
Verfolgte beugte sich den herrschenden Verhältnissen und unterzeichnete
Eurer Königlichen Hoheit unterthänigster treugehorsamster J. Ch. Wolff
von Baden. Am 5. September 1857 erschien er vor dem Bezirksamt Baden-
Baden und gab die zur Amnestie erforderliche Reue-Erklärung ab. Einige
Tage später wurde ihm mitgeteilt, daß er als begnadigt betrachtet werde.
Seinen früheren Beruf durfte der Rückkehrer noch nicht ausüben. Mit Ge-

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