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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 438
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dem Ausbrch der Revolution hätte Dr. Götz - im Gegensatz zu seinem
früheren Verhalten - eine politische Passivität an den Tag gelegt. Durch
diese ruhige Haltung hätte er sich der Umsturzpartei entfremdet, und man
habe ihn deshalb als Aristokraten und Feind der guten Sache verschrieen.
Die Revolutionsmänner könnten ihm nicht verzeihen, daß er es ablehnte,
irgend eine Charge, weder im Volksverein, noch im Sicherheitsausschuß zu
übernehmen. Er wollte nicht einmal Mitglied im Volksverein sein. Er genieße
den Ruf eines rechtlichen, religiösen Menschen mit einfacher, unbescholtener
Lebensweise. Wir zitierten oben bereits sein politisches Bekenntnis
. Es ist auch bei den Fürsten gut sein ... An anderer Stelle seiner
Verteidigungsschrift meinte Dr. Götz: Man könne in einer konstitutionellen
Monarchie sowohl absoluter Monarchist wie Republikaner sein. Was die
Mitgliedschaft im Volksverein beträfe, so wies er darauf hin, daß er Vorstand
des am 14. 2. 1846 gegründeten Bürgervereins gewesen sei. Er hätte
es aber abgelehnt, diesen in einen Volksverein umzuwandeln. Einem politischen
Verein wollte er nicht angehören.

Zu 2.: An der Vorversammlunga m 12. Mai 1849 in Offenburg hätte er nur
als Zuhörer teilgenommen. Als Nichtmitglied des Volksvereins war für ihn
eine Teilnahme an den Beratungen ohnehin unmöglich. Als er als „reaktionärer
Aristokrat" bezeichnet wurde, wäre er vorzeitig wieder heimgefahren
.

Zur Annahme des Physikats fühlte er sich verpflichtet, da niemand sonst
da war, denn wie das Bezirksamt Bühl berichtete, hätte der bisherige Phy-
sikus Schmitt den Dienst verweigert. Er hätte für diese Tätigkeit auch
nichts bezahlt bekommen. Bei den Tauglichkeitsuntersuchungen wäre er
streng nach dem Gesetz verfahren59. Hinter den Anschuldigungen mache
sich der Brotneid der Berufskollegen Schmitt (in Bühl) und Dr. Fritz
(Rheinbischofsheim?) bemerkbar. Zwei Ärzte in Bühl (Himmelseher und
Walcher) könnten das bezeugen60.

Das Hofgericht Bruchsal schloß die Untersuchung ab (19. 12. 1849), ohne
ein Urteil zu fällen. Das könnte erst geschehen, wenn der Angeklagte sich
den Behörden stelle. Diese Taktik des Gerichts änderte sich zu Beginn des
folgenden Jahres, als gegen die vier Lichtenauer Mitangeklagten verhandelt
wurde. Trotz Abwesenheit im Ausland (wie Dr. Götz) wurden die Urteile
gegen Georg Bleuler und Max Götz nach Abschluß der Verhandlungen
sofort ausgesprochen.

Über seinen Aufenthaltsort vom Januar 1850 ab bis zu seiner Rückkehr
schweigen die Akten. Folgende Vermutung könnte zutreffen: Die Götz
stammen aus dem Elsaß. Sein Großvater, Philipp Jacob Götz, kam in den

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