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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 441
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ge Gelegenheit benutzt haben, um in seiner Heimat Lichtenau Grenzaufseher
zu werden, denn mehrfach steht in den Akten vor seiner Berufsbezeichnung
das Kürzel „prov.", ein Zeichen dafür, daß er dieses Dienstverhältnis
während der Revolution erlangte. Als der Militärkommissar
Beckert den Auftrag erhielt, in Freiburg den Wehruntauglichen die Pässe
zu entziehen, gab ihm der Sicherheitsausschuß am 9. 6. 49 als sachkundigen
Gehilfen Max Götz mit. Vom 17.-24. 6. 1849 hielten sich die beiden
in Kandern auf und nahmen dort an Schießübungen teil. Eine schwierigere
Aufgabe erwartete die beiden, als nach dem Zusammenbruch der Front
nördlich von Karlsruhe die meisten Bürgerwehrmänner aus Lichtenau und
Umgebung nach Hause strömten. Sie sollten die Wehrunwilligen mit Hilfe
des Lichtenauer Volksvereins wieder in den Kampf zurückschicken, ein
aussichtsloses und sehr undankbares Unterfangen. Wie das in Lichtenau
ablief, haben wir schon früher beschrieben. In Scherzheim, Muckenschopf
und Helmlingen holte Max Götz mit einer bewaffneten Eskorte am
25. 6. 1849 die heimgekehrten Wehrmänner aus ihren Häusern. In Scherzheim
bat der Bürgermeister, die Leute vorerst nicht abzuliefern, sondern zu
entlassen. In Muckenschopf spürten sie Christian Henkel und Jakob Stoß
auf, die gerade erst zu Hause angekommen waren. Das energische Auftreten
von Adolf Wahl und des Bürgermeisters bewirkten für den Abtransport
eine Frist, wobei sich wohl jeder darüber klar war, daß diese Frist nie ein
Ende haben würde. Später bei der Gerichtsverhandlung bestätigten die
Bürgermeister der drei genannten Gemeinden, daß Max Götz keine Wehrmänner
zur Rückkehr zur Front gezwungen hätte. Zwei Heimkehrer aus
Bodersweier, die er verhaftet hatte, wurden, wie schon früher erwähnt, in
Rastatt wieder freigelassen.

Nach dem Zusammenbruch der Revolution emigrierte Max Götz in die
Schweiz. Wahrscheinlich hatte er befürchtet, wegen seiner längeren Zusammenarbeit
mit dem verhaßten Militärkommissar Beckert verhaftet zu
werden.

Am 12. 12. 1849 wurde der Hochverratsprozeß gegen den abwesenden
Max Götz eröffnet. Die Justizbehörde hatte den Anwalt Striekel mit der
Wahrung seiner Interessen beauftragt. Das am 14. 3. 1850 in Bruchsal ausgesprochene
Urteil war hart und lautete auf eineinhalb Jahre Zuchthaus.

Bereits am 10. 4. 1850 hatte der Anwalt Striekel Berufung eingelegt. In der
zweiten Verhandlung wurden alle Fakten in einem milderen Lichte gesehen
, es wurde besonders betont, daß Max Götz nur ein Werkzeug des Alois
Beckert gewesen sei und ständig unter der Drohung des Standgerichts
stand. Das Gericht erkannte deshalb auf Freispruch. Vier Wochen später,
am 26. 8. 1850 bat Max Götz von Luzern aus um Ausstellung eines Reise-

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