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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 471
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und sie dann zum Teufel schicken. Da Johann Maier für die Ausführung
dieses Vorhabens einen Weck versprochen bekam, brachte er sich sofort in
Positur und brüllte den preußischen Soldaten das Sprüchlein des „Bach-
Beck" entgegen. Kaum hatte der kleine Johann seinen Auftrag erfüllt, da
sprang einer der Soldaten aus der Kolonne heraus, packte den Buben am
Genick und warf ihn in hohem Bogen über das Bachgeländer in den Mühlbach
. Zum Glück hatte sich der Bub keine Verletzungen zugezogen. Als
ihn der „Bach-Beck", der das Schauspiel mit angesehen hatte, aus dem
Wasser gezogen hatte, sagte er zu ihm: Johannli, des hesch aber prima
gmacht, und jetzt griegsch sogar 2 Wecke vun mir, will de au no naß drbie
wore bisch.

Der Stadtquartiermeister Cetti berichtete am 31. Juli 1849, daß wohl kein
zweiter Amtsbezirk in Baden zu finden sei, der von der Umsturzpartei so
unterwühlt sei wie Oberkirch. In der Stadt Oberkirch seien mehr als 30
Personen besonders graviert, In den Landgemeinden des Amts Oberkirch
seien so viele Personen am Aufstand beteiligt gewesen, daß wenigstens 50
als besonders graviert arretiert und zur Untersuchung eingezogen werden
sollten.52

Oberkirch hatte demnach ganz besonders den Zorn der großherzoglich-badischen
Regierung auf sich geladen. Die Folge davon war, daß eine große
Verfolgungswelle über die Stadt hinwegging. Alle Bürger Oberkirchs, die
an der Mai-Revolution von 1849 führend beteiligt waren, wurden gerichtlich
verfolgt. Die Anklagepunkte, die in den im Oberkircher Gemeindearchiv
deponierten Prozeßakten festgehalten sind, lauteten: Beteiligung am
Aufruhr, Majestätsbeleidigung, hochverräterische Unternehmungen, Hochverrat
, Unterschlagungen, Teilnahme an den Maiunruhen.

Advokat Friedrich Frech wurde zu einer Zuchthausstrafe von 8 Jahren verurteilt
. Ferner entschied das Gericht, daß Frech die Untersuchungs- und
Straferstehungskosten zu übernehmen habe und daß sein Vermögen zu beschlagnahmen
sei.53 Da es Frech gelang, sich durch die Flucht dem Strafvollzug
zu entziehen, wurde er wegen Landesflüchtigkeit auch seines
Staatsbürgerrechts für verlustig erklärt. Frech floh nach Nordamerika, wo
sich seine Spuren verwischten.

Advokat Max Werner wurde ebenfalls in Abwesenheit vom Kriegsgericht
verurteilt. Er hatte zusammen mit Amand Goegg den Kampf um die Republik
bis zuletzt weitergeführt. Mit Resten des Revolutionsheeres hatten sich
die beiden bis nach Konstanz zurückgezogen, wo Werner bei Allensbach
nochmals den Kampf mit den Reichstruppen aufzunehmen versuchte. Am
11. Juli 1849 floh er dann in die Schweiz, von wo aus er auf einen günsti-

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