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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 568
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1998/0568
Einverständnis mit den anderen Bundesstaaten Anfang April Soldaten im
Grenzgebiet zusammen5. In diesem Zusammenhang wurden badische und
hessische Truppen zwischen Kehl und Offenburg stationiert. Bayerische
und württembergische Korps marschierten an die Grenzen des Seekreises.
Soldaten beobachteten vom Rheinufer aus Kähne und Fähren, um die
Überfahrt bewaffneter Arbeiter zu verhindern.

Hessische, württembergische, badische und nassauische Bundessoldaten
standen bereit, als Friedrich Hecker am 12. April 1848 in Konstanz zur
Bildung von Freischarenzügen und zum Kampf für die Republik aufrief.
Sie standen auch bereit, als Republikaner in der Nacht vom 18. auf den 19.
April 1848 den Offenburger Bahnhof besetzten und die Zugänge zur Stadt
verbarrikadierten. Nach der Niederschlagung des Aprilaufstandes durchzogen
mobile Militärkolonnen das Gebiet zwischen Offenburg und Lörrach.
Sie sollten einen erneuten Aufstand verhindern, Freischärler aufspüren und
entwaffnen. Soldaten hatten jedoch nicht nur die Aufgabe, republikanische
Freischarenauf stände zu unterdrücken. Wie im Vormärz schritten sie auch
gegen soziale und politische Proteste ein. Sie vertrieben aufständische
Bauern oder brachten Katzenmusikanten zur Ruhe. Mit Hilfe des Militärs
wurden auch während der Revolution Grundrechte unterdrückt. Während
des Kriegszustandes in Mannheim vom 1. bis zum 17. Mai 1848 waren
Volksversammlungen verboten. Soldaten assistierten Zivilbeamten bei der
Verhaftung von Demokraten, die sich in Wort und Schrift für die Bildung
einer Republik engagiert hatten.

Trotz der gegenrevolutionären Stoßrichtung der Militäraktionen vermittelte
die großherzogliche Regierung den Soldaten und der Öffentlichkeit, daß
die Truppen nur die Aufgabe hätten, die Volksfreiheiten zu schützen. Zu
dem Zeitpunkt, als badische und hessische Soldaten an der Grenze zu
Frankreich aufmarschierten, gab der badische Kriegsminister bekannt, daß
die Armee nicht nur zum Schutze des Landes gegen Gefahr drohende Einfälle
von Außen diene, sondern auch das Eigenthum und die persönliche
Freiheit sichere6. Großherzog Leopold betonte am 10. April 1848: Nicht
zur Unterdrückung der Freiheit, wie man Euch glauben machen möchte
, sondern zur Erhaltung und verfassungsmäßigen großartigen Entwicklung
derselben, rückten die Bundessoldaten in das Großherzogtum
ein7. Und der Oberkommandeur des 8. deutschen Armeekorps, Prinz Friedrich
von Württemberg, versicherte den württembergischen, hessischen und
badischen Mannschaften vor der Niederschlagung des Aprilaufstands:
Sollte uns die traurige Aufgabe werden, Ruhestörungen im Innern entgegen
treten zu müssen, so wird dies nur auf Anrufen der gesetzlichen Staatsgewalt
, und wo es sein kann, im Verein mit der Bürgerwehr, stets aber unter
sorgfältiger Wahrung der verfassungsmäßigen Freiheiten jedes Landes ge-

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