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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 587
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Kuß auf die Stirne meiner drei schlafenden Kleinen (...)29. Der Held der
Rednertribüne, der Straße und der Revolution braucht eine Stütze, die ihm
den Rücken stärkt und freihält. Das von Welcker als Lexikonwissen formulierte
Geschlechterverhältnis blieb auch in den Monaten der Revolution
von 1848/49 letztlich unangetastet; es wurde zum Muster, vor deren Hintergrund
sich der Freiheitskämpfer entwerfen konnte.

Die Stellung der Frau als feudaler Rest in einer auf vernunftrechtlichen
Grundsätzen basierenden Nation wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts
auch im bürgerlichen Recht manifestiert. Die rechtliche Lage der Frauen
verschlechterte sich seit der Mitte des 19. Jahrhunderts sogar. Das wurde
noch in dem 1896 verabschiedeten Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben
, das unverheirateten Frauen über 25 Jahren die volle Rechtsmündigkeit
zusprach, sie den verheirateten Frauen aber weiterhin verwehrte30.

Nur einige Frauen hatten die Teilnahme an den Angelegenheiten des Staates
öffentlich eingefordert. Nach Niederschlagung der Revolution wurden
ihre politischen Frauenvereine verboten oder sie lösten sich auf. Erst gegen
Ende des 19. Jahrhunderts fand die Forderung nach weiblicher Gleichberechtigung
in der Politik Verbreitung.

Die Mehrheit der Frauen fand in den kommenden Jahrzehnten andere
Wege, an der gesellschaftlich-politischen Macht teilzuhaben: Gleichzeitig
mit der Verfolgung der Demokraten begannen landesweit Anstrengungen
für eine ausgeweitete Fürsorgepolitik. Jetzt kam das schon 1848 vom
Karlsruher Elisabethenverein formulierte Anliegen zum Tragen. Die Erkenntnis
, daß auch das Massenelend der 1840er Jahre zur Entstehung der
revolutionären Stimmung beigetragen hatte, veranlaßte nun kirchliche
Kreise und kommunale Gremien zu einer sozialpolitischen Offensive.

Dieser Aufgabe stellte sich u. a. der Verein für innere Mission, dessen badischer
Landesverein am 10. Oktober 1849 in Durlach gegründet wurde.
Der Durlacher Verein widmete sich neben der Verbreitung von „Erbauungsschriften
" vor allem der Wohltätigkeit, wie sie schon vom Frauenverein
betrieben wurde. Der Durlacher Gemeinderat beschloß am 11. März
1850 die Einrichtung einer „Verpflegungs- und Beschäftigungsanstalt", deren
Zweck es war, der dringenden und geheimen Not in der Gemeinde abzuhelfen
, die Arbeitsamkeit zu fördern, auf die sittliche Verbesserung der
Armen hinzuwirken, dem Müßiggang und dem Bettel Grenzen zu setzen,
den würdigen Armen zu unterstützen, den unwürdigen Armen aber, wozu
besonders arbeitsscheue Müßiggänger gehören, auszuschließen3*. Der traditionelle
Frauenverein wurde zur Mitwirkung hinzugezogen, indem die
Frauen die notwendigen Auskünfte über die Armen einziehen sollten.

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