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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 187
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Die Friedenspredigt in Peterstal 1650

187

Dem Predigttext selbst liegt Arnos 7:4-6 zugrunde: „Der Herr zeigte
mir ein Gesicht, und siehe, der Herr Herr rief dem Feuer, damit zu strafen:
das verzehrte die große Tiefe und fraß das Ackerland. Da sprach ich: Ach
Herr Herr laß ab! Wer will Jakob wieder aufhelfen? denn er ist ja gering.
Da reute den Herrn das auch, und der Herr Herr sprach: Es soll auch nicht
geschehen." - Im Gegensatz zum Predigttext der „Vorrede" nun ein trostreiches
Bibelwort.34 Dorsche interpretiert es schulgerecht in einem exegetischen
Verfahren, das in systematischer Akribie die semantischen und
symbolischen Komponenten der Begriffe, auch in ihren lateinischen Entsprechungen
, auseinander legt. So werden für den Begriff ,Feuer' alle Belegstellen
der Bibel für seine Verwendung in realer und metaphorischer
Bedeutung herangezogen.

Als zentrale Ideen über den Friedensschluß 1648 schälen sich heraus:

Immer noch beherrscht der Glaubensartikel von Gottes Weltregiment
(Providentia generalis) das Verständnis aller politischen Vorgänge. Nicht
diplomatisches Geschick der Unterhändler, nicht rationale Einsicht in
realpolitische Bedingungen haben das Friedenswerk zustande gebracht,
sondern Gott, der die Kriegsmächte gelenkt und zum rechten Zeitpunkt rettende
„Helden erweckt" habe. Das orthodoxe Verständnis der Geschichte
als Heilsgeschichte ist bei Dorsche ungebrochen. In seiner Unterscheidung
„zwischen dem urtheil vom Frieden / der Kinder der Finsternuß und zwischen
dem urtheil vom Frieden der Kinder des Liechts" verurteilt er diejenigen
„die geistlich schlafen, aber auch die sich freuen pacis ä consiliis de-
rivatae / der aus Menschlichen Rathschlagen / und scharfssinnigen erfin-
dungen geschlossen. Mit welchen Gottes Barmhertzigkeit und Weißheit
nichts zu schicken noch zuschaffen."35

Zum anderen polemisiert Dorsche gegen jene Klauseln des Friedensinstruments
, die landesherrlichen Untertanen die Freiheit der Religionsausübung
garantieren, auch wenn der Landesherr die Konfession wechselt. Den
„Kinder des Liechts gefalle" . . . kein Frieden / der der wahren Religion
schädlich und nachtheilig ist".36 Dorsche nimmt hier die Haltung jener lutherischen
Kirchenoberen ein, welche die Wiederherstellung des Prinzips
der Entscheidungsgewalt des Landesherrn über die Konfession seiner Untertanen
, wie sie im Augsburger Religionsfrieden formuliert worden war
(cuius regio ejus religio), lieber gesehen hätten als die Lockerung des Bandes
zwischen Landesherrschaft und Konfession.37

Auch in diesem Punkt wurde zum Beispiel Johann Konrad Dannhauer
in seiner Friedenspredigt weitaus deutlicher. Er fand heftige Worte gegen
die „Vermischung der Religionen". „Der syncretismus und Mischmasch
der Religion / der Christliche alcoran von der Heidelbergischen Friedens-
pfeiffen intonirt und angestimmt / liegt schon für äugen . . ." Er meinte
wohl die naturrechtlich begründete Toleranzpolitik des Kurfürsten Karl
Ludwig von der Pfalz, die ihm ein Gräuel war.38


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