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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 197
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Der Gengenbacher Stadtbrunnen und sein Ritter

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Zell am Harmersbach, auch das gotzhaus Gengenbach, die seind aber un-
der dem Reich und allein mit gewissen punkten der landtvogtei zuegeton,
weliche doch auch vast strittig sein. Zwar waren die drei genannten Städte
Reichs-Städte und das Kloster ein Reichs-Kloster, aber der königliche
Landvogt hatte ihre Sonderrechte zu respektieren. Umso energischer beharrten
diese auf ihren Ansprüchen, als an der Spitze der Landvogtei nicht
mehr ein Vertreter des Königs, sondern des habsburgischen Pfandnehmers
agierte. Schon 1351, als Karl IV. die Ortenau dem Straßburger Bischof
zum Pfand übertrug, schworen die drei Städte erstmals gemeinsam, dem
Pfandherrn nur gehorsam zu sin aller dienst und bett, die wir einem Römischen
Reich schuldig seind zue thuon alls es von allter herkhomen ist.19 Im
Gegenzug bestätigte ihnen der Bischof, alle ire reht, friheit und guot ge-
wonheit stete ze habende alse die zwelfe, die des alten Rates sint, erken-
nent und sprechent ufir eyde, als sy ez von alter her gehebt hant.20

Aus der gleichen Zeit, in der sich der habsburgische Regent über seine
neuen Lande informieren ließ, dürfte wohl auch ein bisher nicht beachtetes
Pergamentblatt im Generallandesarchiv stammen.21 Es listet in elf Paragraphen
die Rechte der drei Ortenauer Städte auf, die von den Pfandherren
und ihren Amtsleuten nicht verändert werden dürfen. Sie betreffen Steuer,
Zoll, Münze, militärische Leistungen, Besatzung in der Stadt, Bürgeraufnahme
u. ä.

Als 1567 Erzherzog Ferdinand II. die Herrschaft in den vorderösterreichischen
Landen und darunter auch die Reichspfandschaft Ortenau
übernahm, war er davon nicht sonderlich beeindruckt. Zunächst bediente er
sich sogar des bisherigen kaiserlichen Landvogtes Georg Zorn von Bulach.
Erst 1570 vergab er das Amt einem Adligen, dessen Familie lange schon
Erfahrungen in habsburgischen Diensten gesammelt hatte, Ludwig von
Schönau. Seit dem 14. Jahrhundert hatten die Herren von Schönau in den
vier Waldstätten Rheinfelden, Laufenburg, Säckingen, Waldshut das Heft
fest in der Hand.

Der neue habsburgische Beamte dachte nicht daran, den Ortenauer
Reichsstädten die alten Rechte zu garantieren, zumal in dem Jahr seiner
Amtsübernahme Erzherzog Ferdinand selbst eine bemerkenswerte politische
Aktion begann. Der Habsburger legte nämlich 1570 dem Reichstag zu
Speyer ein „Memorial" vor, worin er die Verdienste seines Hauses in den
höchsten Tönen pries.22 Es habe dem Reich in vielen Kriegszügen gegen
die Schweizer, gegen Venedig und die Türken gedient. Deshalb sollten sich
nun auch der Kaiser und die Kurfürsten erkenntlich zeigen und die Reichs-
Pfandschaften Schwaben, Hagenau und Ortenau in Reichs-Lehen umwandeln
. Falls dem Antrag nicht stattgegeben werde, solle man seinem Hause
die Pfandschaften wenigstens auf weitere 101 Jahre garantieren. Der Habsburger
wollte die Ortenau nicht mehr in der Rechtsform eines Pfandes,
sondern eines Lehens behalten. Und wenn schon Reichspfand, dann we-


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