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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 201
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Der Gengenbacher Stadtbrunnen und sein Ritter

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te er ab. Stattdessen übernahm er zusätzlich die Leitung des alten elsässi-
schen Reichsklosters Maursmünster.

Im Frühjahr 1573 startete der Habsburger einen neuen Versuch. Mit einer
feierlichen Urkunde ernannte er den Gengenbacher Abt zu seinem
Fürstlichen Rat. Fortan solle dieser unsern nutzen und frumben förderen
schaden und nachtheü nach seinem pesten vermögen und verstandt wenden
und verhindern und sust alles ander thun und handeln, das ein getrewer
Rath seinem Herrn zu thun schuldig und pflichtig ist.7,1 Die Urkunde gilt
als Beleg für eine enge Zusammenarbeit zwischen Erzherzog und Abt.
Aber ich kenne keine einzige Aktion, die bestätigt, daß der Abt sich in die
Pflicht des Landesherrn nehmen ließ. Es spricht sogar alles dafür, daß Gisbert
diese Berufung ablehnte. Jedenfalls erhielt er acht Jahre später noch
einmal eine Ernennungsurkunde.32

Statt in habsburgischem Dienst aktiv zu werden, agierte er am bischöf-
lich-straßburgischen Hof gegen die neue Politik. Dem Visitationsauftrag
wollte er sich entziehen mit dem Hinweis auf Arbeitsüberlastung. Er habe
zwei Klöster zu verwalten, die eine längere Abwesenheit nicht zuließen.
Außerdem sollten die österreichischen Vertreter eine klare Antwort geben,
in welchen Klöstern die Visitation vorgesehen war, in den habsburgischen
oder auch dort, wo der Habsburger nur die Schirmfunktion wahrnimmt.
Erst nach dreijährigem Zögern hatte man sich auf eine Reform-Kommission
geeinigt. Von den ursprünglich vorgesehenen Mitgliedern war nur noch
einer dabei: Gisbert, Abt von Gengenbach und Maursmünster. Der Abt von
St. Blasien blieb draußen, und an die Stelle der habsburgischen Verwaltungsbeamten
wurden vier Vertreter des Straßburger Klerus berufen. Deutlicher
konnte die Abgrenzung gegen eine Kirchenpolitik im Dienste der
Habsburger nicht ausfallen.

Zur gleichen Zeit bemühte sich Gisbert um die Aufnahme in das schwäbische
Reichsprälaten-Kollegium, wenn auch ohne Erfolg, weil ihm die
Kosten zu hoch schienen.33 Auf der politischen Ebene suchte er in der Or-
tenau den Ausgleich zwischen den Landvögten und den Reichsstädten. Er
erreichte das Junktim: Zahlung der Reichssteuer nach Ortenberg, aber nur
wie es bey den vorgewesnen Landvögthen, und sonderlich Pfalz und Straßburg
, herkommen und gehalten worden}4 Genau diesem Ziel diente der
„Vereinsbrief" der Städte von 1575. Gengenbach und Zell bezahlten wieder
ordnungsgemäß ihre Steuern. Kaiser Rudolf II. von Habsburg bestätigte
1582 den Bürgern alle Privilegien, so sy von weilandt den vorbemelten
unsern vorfarn Römischen Kaisern und Künigen und dem Heiligen Reich
redlich erlangt und bißher in Posseß und geprauch gewesen und noch

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sein.

Auch die Offenburger erhielten diese Urkunde. Aber hier war der Kaiser
etwas voreilig. Denn einen Monat später mußte er den drei Städten einen
geharnischten Brief schreiben: Gengenbach und Zell hätten die Zah-


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