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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 282
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Michael Rudioff

Die katholische Kapelle für Neufreistett

Durch die Neuordnung der Landesgrenzen zu Beginn des 19. Jahrhunderts
kamen die oben genannten Ortschaften zum Land Baden; die politischen
Grenzen stimmten von da an nicht mehr mit den konfessionellen überein.
In der Folge kam es zu einer allmählichen konfessionellen Mischung. Besonders
dort, wo überörtliche Behörden vorhanden waren, kam es vor, daß
von auswärts herversetzte Beamte nicht der Konfession der ursprünglich
im Ort wohnenden Bürger angehörten. Diese Situation brachte neue Anforderungen
mit sich, denen sich der Honauer Pfarrer Philipp Hammer10 im
Jahre 1842 stellen wollte. Da ihm für eine geordnete Seelsorge in der Diaspora
absolut nichts zur Verfügung stand, versuchte er zuerst einmal festzustellen
, auf welche Art sich denn seine Vorgänger der Betreuung der dortigen
Katholiken angenommen hatten.

Im Verlauf seiner Nachforschungen kam ihm dann zwar im Pfarrarchiv
ein im August 1831 angelegtes Verzeichnis der Akten der Pfarrei Hönau in
die Hand, in dem unter den Nummern 22 und 31 Faszikel mit den Bezeichnungen
„Verhältniß der umliegenden Katholiken" und „Katholiken in der
Umgegend" aufgeführt waren, doch waren diese Konvolute nicht auffindbar
. Im Verlauf seiner weiteren Ermittlungen stieß er dann jedoch in den
Pfarrakten auf den Auszug aus einem Visitationsprotokoll von 5.5.1761."
Aus diesem ergab sich nicht nur, daß 1761 sieben katholische Familien in
Neufreistett gewohnt hatten, sondern auch, daß diese dort - und zwar mit
Erlaubnis des damaligen Landesherren, des Landgrafen von Hessen-Darmstadt
als Grafen von Hanau-Lichtenberg - eine eigene Privatkapelle hatten.
Der Honauer Pfarrer war verpflichtet, einmal monatlich an einem Sonntag
in der dortigen Kapelle für die Neufreistetter Katholiken eine heilige Messe
zu lesen. Er war ferner dafür verantwortlich, darauf zu achten, daß die
Kapelle sauber und geschmückt war, damit das Opfer dort würdig gefeiert
werden konnte. Für diese Aufgaben erhielt er über den Verwalter der Holzhändlergesellschaft
, die dort einen Stapelplatz hatte, eine Vergütung von 37
Gulden jährlich ausbezahlt.12 Um mit den Neufreistettern Katholiken zusätzlich
zum Pfarrgottesdienst in Hönau den erwähnten Sonntagsgottesdienst
feiern zu können, hatte man dem Honauer Pfarrer die nötige Binati-
onsvollmacht erteilt.13

Bei seinem Vorhaben, die seelsorgerliche Betreuung der Diaspora zu
verbessern, wäre Pfarrer Hammer eine katholische Kapelle in Neufreistett
natürlich äußerst gelegen gekommen. Er zog deshalb Erkundigungen ein
und stieß auf eine alte, als Lager für Holz und andere Gegenstände verwendete
Kapelle, die sich bei Neufreistett dem Rhein zu befand. In diesem Gebäude
, der Niederfreistetter St. Nikolauskapelle, dem sogenannten Heidenkirchlein
,14 vermutete er die gesuchte, im Visitationsbericht erwähnte katholische
Kapelle. Zu dieser Ansicht kam er vor allem durch die Aussage


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