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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 285
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Eine katholische Kirche in evangelischen Landen

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auch verpflichtet, ihnen die Ausübung ihrer Religion zu ermöglichen. So
gestattete denn die hochfürstliche Rentkammer zu Buchsweiler den Neu-
freistettern Katholiken durch Dekret vom 7.5.1746 ausdrücklich, sich vom
Honauer Pfarrer gottesdienstlich versehen zu lassen. Offensichtlich besaßen
die Katholiken damals noch kein eigenes Gotteshaus, denn das Dekret
erwähnt, daß der Gottesdienst bis zum Bau eines solchen „privatim zu
exercieren " sei.

Gegen eine Gleichsetzung der St. Nikolauskapelle (Heidenkirche) mit
der gesuchten katholischen Kapelle spricht, daß sich letztgenannte in
Neufreistett befunden haben soll, während die Heidenkirche in Niederfrei-
stett liegt. Andererseits wird das Gotteshaus der Neufreistetter Katholiken
im Visitationsbericht von 1761 ausdrücklich als „Kapelle" benannt, es
dürfte sich also somit nicht nur um einen einfachen Versammlungsraum,
sondern um ein feststehendes, ausschließlich dem Gottesdienst vorbehaltenes
Gebäude gehandelt haben. Es erscheint nicht unmöglich, daß die nach
dem Dreißigjährigen Krieg mehr und mehr in Vergessenheit geratene und
von den evangelischen Christen nicht mehr genutzte Heidenkirche den Katholiken
tatsächlich guttatsweise zur Benutzung überlassen worden war.
Ob dem wirklich so war, läßt sich jedoch nicht feststellen. Jedenfalls ist
verwunderlich, daß sowohl das Wissen um die Lage des eigenen Gottesackers
, den man den in Neufreistett wohnhaften Katholiken eingeräumt
hatte, als auch um deren Kapelle in Vergessenheit geraten ist.

Bemühungen um die Kapelle in Hausgereut

Elf Jahre später griff ein anderer Honauer Pfarrer erneut die Frage einer
besseren Betreuung der Diasporakatholiken auf. Pfarrer Ludwig Weiser26
wandte sich im November 1854 an das Ordinariat und teilte diesem mit,
daß in Rheinbischofsheim 51 und in Freistett und Neufreistett 65 Katholiken
, darunter vorwiegend Dienstboten und bei der Grenzaufsicht tätige,
wohnten. Bei ungünstiger Witterung war es nur den Wenigsten von diesen
möglich, die entfernte Honauer Pfarrkirche an den Sonn- und Festtagen zu
besuchen. Wo nicht bereits berufliche Gründe ausschlaggebend waren,
machten es meist die Familienverhältnisse unmöglich, eine mehrstündige
Abwesenheit zum Besuch des Pfarrgottesdienstes in Hönau auf sich zu
nehmen (einfache Entfernung von Neufreistett und Freistett ca. 1 lh und
von Rheinbischofsheim ca. 1 V4 Stunden).

Die Anbindung an das religiöse Leben in Hönau war so dürftig, daß die
Befürchtung bestand, daß die Kinder der Diasporakatholiken eine ungenügende
religiöse Erziehung erfuhren. Zwar wurden diese vom Honauer
Pfarrer auf die Sakramente der Buße und des Altares vorbereitet, mehr religiöse
Unterweisung konnte er ihnen jedoch nicht geben. Zur Verbesserung
der Situation beabsichtigte Pfarrer Weiser, in Rheinbischofsheim oder Um-


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