Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 286
(PDF, 123 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2000/0286
286

Michael Rudioff

gebung ein passendes Lokal einzurichten, um dort ein- bis zweimal die
Woche Gottesdienst und Religionsunterricht erteilen zu können. Für diesen
Zweck schien ihm die Kapelle auf dem Friedhof von Hausgereut geeignet.
Wurde sie doch nur noch dazu verwendet, daß der protestantische Geistliche
dort bei schlechter Witterung die Leichenpredigt hielt. Unter Hinweis
auf die katholische Gymnasiumskirche in Offenburg, die man der dortigen
evangelischen Gemeinde überlassen hatte, meinte Pfarrer Weiser, daß die
Überlassung der Gottesackerkapelle von Hausgereut für den katholischen
Gottesdienst nur ein Werk der Billigkeit und Gerechtigkeit sei.

Nach einer entsprechenden Aufforderung von Seiten des Ordinariates
schrieb Pfarrer Weiser am 4.12.1854 das evangelische Pfarramt in Rheinbischofsheim
an und bat den dortigen Kirchenvorstand um die guttatsweise
Überlassung der Hausgereuter Kapelle. Bereits sechs Tage später beschäftigte
sich der evangelische Kirchengemeinderat mit diesem Antrag. Er war
bereit, die Benutzung der Kapelle zuerst für die Dauer eines Jahres zu gestatten
, stellte jedoch verschiedene Bedingungen. So sollte nur der reguläre
Seelsorger der dortigen Katholiken, also der jeweilige Honauer Pfarrer,
Gottesdienst halten dürfen. Der Kirchenvorstand merkte an, daß man auswärtigen
Geistlichen („Missionären") diese Vergünstigung nicht zukommen
lassen wolle und verlangte unter anderem noch, daß die innere Einrichtung
der Kapelle keiner Veränderung unterliegen dürfe, weshalb die für
den katholischen Gottesdienst erforderlichen Gerätschaften nach Beendigung
desselben beseitigt und alles „in statum quo ante" gesetzt werden
müsse. Ferner wollte man die Abhaltung fortgesetzter Andachtsstunden,
wie sie z. B. in der Karwoche stattfanden, untersagen und die oberste
katholische Kirchenbehörde sollte ein Revers27 ausstellen, daß die katholische
Seite aus dieser Überlassung nie einen Rechtsanspruch ableiten würde.
Dem entsprechenden Beschluß gab der Kirchengemeinderat damals die
folgende Einleitung, die der katholischen Seite aufgrund der gleichzeitig
gestellten Bedingungen Anlaß zu Unmut gab:

„Der Kirchengemeinderath, indem er dieses Bittgesuch in reifliche
Überlegung ziehet und den Gründen der Bittsteller alle Anerkennung zollt,
festhaltend, an seinem guten Rechte, aber auch ferne von dem unchristlichen
Geiste der Unduldsamkeit, vielmehr von dem aufrichtigen Wunsche
geleitet, den confessionellen Frieden der zwischen der Ev. Gemeinde
Rheinbischofsheim und den katholischen Miteinwohnern bisher so glücklich
bestanden, auch fernerhin zu wahren und aufrecht zu halten, beschließt
Nachdem der evangelische Oberkirchenrat in Karlsruhe dem obigen
Beschluß am 16.1.1855 seine Zustimmung erteilt hatte, wurde das katholische
Pfarramt Hönau entsprechend informiert. Pfarrer Weiser war ver-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2000/0286