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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 296
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Michael Rudioff

Planskizze aus dem Jahr 1892

Errichtung von Nebenaltären bereits eine Absage erteilt hatte, hatte man
solche in den Überschlag aufgenommen, da nach Ansicht von Pfarrer Weiser
durch deren Weglassung in architektonischer Beziehung eine störende
Lücke entstehen würde.

Die Kirchenbehörde war allerdings anderer Ansicht. Sie genehmigte die
Herstellung des „Ingebäudes" nach dem vorgelegten Kostenvoranschlag,
ordnete jedoch an, daß die vorgesehene Herstellung der beiden Nebenaltäre
und der Freskobilder im Chor einstweilen zu unterbleiben habe. Hingegen
fand der von Seiten des Baukomitees geäußerte Wunsch, als
Hauptaltarbild eine Darstellung von Johannes dem Täufer, der vor der Reformation
in Rheinbischofsheim Kirchenpatron war, verwirklichen zu dürfen
, den ausdrücklichen Beifall des Ordinariates.

Großzügig zeigte sich die Freiburger Kirchenbehörde in Bezug auf das
neu anzuschaffende Kirchengeläute. Im Mai 1862 konnte das Baukomitee
mit dem Rastatter Glockengießer Joseph Schweiger einen Vertrag über die
Lieferung von zwei Glocken abschließen. Die größere erhielt das Bild Johannes
des Täufers und die Inschrift: „Vox clamantis in deserto: Parate
viam domini, rectas fache semitas ejus!" Matth. III. 3., und die kleinere


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