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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 297
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Eine katholische Kirche in evangelischen Landen

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das Bild der Jungfrau Maria und die Inschrift: „Ex hoc beatam me dicent
omnes generationes!" Luc. I. 48.41

Trotz aller Verzögerungen war der Innenausbau der neuen Kirche im
Sommer 1862, also nur gut ein Jahr nach der Grundsteinlegung, so weit
gediehen, daß Pfarrer Weiser voller Zuversicht war, das Gotteshaus in Bälde
seiner Bestimmung übergeben zu können. Nachdem er vom Ordinariat
schon die Vollmacht erhalten hatte, die Anfang August 1862 angelieferten
neuen Glocken nach den kirchlichen Vorschriften einzusegnen, teilte er der
Freiburger Kirchenbehörde am 12. August mit, daß die Arbeiten im Inneren
der neuen Kirche bis längstens Anfang September vollendet seien. Er
fragte deshalb auch an, in welchem Rahmen die anstehende Kircheneinweihungsfeier
stattfinden dürfe und schlug vor, mit der Abhaltung der
Gottesdienste nicht bis zum Eintreffen der benötigten Paramente abzuwarten
, sondern diese von den Nachbarpfarreien auszuleihen.

Bedauerlicherweise traten jetzt, kurz vor dem Ziel, wieder Verzögerungen
ein. Anfang Oktober beschied das Ordinariat, daß die „nothwendigen
Kosten bei der Einweihung der Kirche auf den Bernard'sehen Fond übernommen
" würden und erteilte dem Dekan des Landkapitels Ottersweier,
Franz Xaver Ochs,42 und für den Fall dessen Verhinderung ersatzweise
auch Pfarrer Weiser von Hönau, die Vollmacht, den Tabernakel und den
Hochaltar in Rheinbischofsheim zu benedizieren. Dekan Ochs teilte daraufhin
seinem Honauer Amtsbruder mit, „ daß die Einweihung der Kirche
zu Rheinbischofsheim nicht durch den unterzeichneten Decan vorgenommen
werden kann, denn die Geschäfte häufen sich so maßenhaft an, daß es
bei dem besten Willen nicht möglich ist".

Kurz darauf, Mitte Oktober 1862, bat Pfarrer Weiser das Dekanat, für
ihn die Vollmacht zur Einsegnung des zwischenzeitlich aufgestellten Taufsteines
zu erwirken. Dekan Ochs leitete das Gesuch an das Ordinariat weiter
und ergänzte es in seinem Begleitschreiben wie folgt: „Ohne Zweifel
besitzt die katholische Gemeinde zu Rheinbischofsheim auch neue
Glocken, und einen neuen Gottesacker, welche sodann auch der Einsegnung
bedürfen, und deshalb dürfte Herrn Pfarrer Ludwig Weiser die facultas
benedicendi vorläufig schon erteilt werden." Dieser Zusatz zeigt, wie
wenig der Dekan mit der Situation in Rheinbischofsheim vertraut war.
Nicht nur, daß er nicht wußte, daß die Glocken schon längst geweiht waren
, er war auch - was sich aus einer anderen Stelle seines Begleitbriefes
ergibt - der irrigen Meinung, Pfarrer Weiser hätte die neue Kirche samt Tabernakel
und Hochaltar bereits geweiht. Ferner läßt seine Vermutung, daß
in Rheinbischofsheim ein neuer katholischer Friedhof angelegt würde, erkennen
, daß er über äußerst wenig Hintergrundwissen verfügte. Diese erstaunliche
Tatsache spiegelt die isolierte Stellung der Pfarrei Hönau wider,
die, weitab von den anderen Pfarreien des Dekanates, „jenseits des Hanauerlandes
" lag.


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