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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 307
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„Das herabgekommenste Pfarrhaus im ganzen Bistum'

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es für die neue Obrigkeit wichtig, Klarheit darüber zu erlangen, wer für
dessen Erhaltung aufzukommen habe. Deshalb beauftragte die Kirchen-
Kommission das Oberamt Bischofsheim, dies abzuklären. Aus dem am
6.5.1805 verfaßten Bericht des Pfarramtes Hönau, den dieses in dieser
Sache dem Oberamt erstattete, gingen die bisherigen Verhältnisse eindeutig
hervor. Das Oberamt Bischofsheim fand diese Angaben durch weitere
Recherchen bestätigt und berichtete der Kirchen-Kommission mit Bericht
vom 27.6.1805, daß die Unterhaltung des Pfarrhauses ursprünglich eine
Verbindlichkeit des Stiftes zum alten St. Peter in Straßburg war. Da die
meisten Gefälle4 des Stiftes aufgrund ihrer Lage auf der rechten Rheinseite
dem Kurfürstentum Baden zugefallen waren und deshalb durch die Amtskellerei
Kork verrechnet wurden, empfahl das Oberamt Bischofsheim, sich
bei diesem zu erkundigen, wie es denn nun mit der Verpflichtung des Stiftes
stehe. Nach einigem Schriftwechsel war schnell klar, daß künftig das
kurfürstliche Ärar,5 dem jetzt die Einkünfte des Stiftes zuflössen, für die
Unterhaltung des Pfarrhauses einzustehen hatte.6

Verwunderlich ist, daß nach Klärung dieser Frage dann doch nichts
oder zumindest nicht viel an dem zuvor als „baufällig" bezeichneten
Pfarrhaus gemacht wurde. Zumindest ist aus den Akten nichts dergleichen
zu erkennen. Erst für 1835 ist nachweisbar, daß vom Honauer Maurermeister
Winkler Arbeiten am Pfarrhaus vorgenommen wurden. Um was es
sich hierbei gehandelt hat, läßt sich jedoch nicht feststellen. Da aber anläßlich
des im Jahr 1837 in Hönau abgehaltenen Rügegerichts der Zustand
des Pfarrhauses bemängelt wurde, ist zwei Jahre zuvor mit Sicherheit
nichts Wesentliches gemacht worden. Das Bezirksamt Rheinbischofsheim
drängte bei der Domainenverwaltung Kork allerdings vergebens auf eine
Beseitigung der Mängel, so daß es bei der Abhaltung des Rügegerichtes
1840, die im Jahre 1837 beanstandeten Zustände immer noch vorfand.
Hierauf teilte es den Sachverhalt der Großherzoglich Badischen Regierung
des Mittel-Rheinkreises in Rastatt mit, welche ihrerseits die
Großherzogliche Hof-Domainenkammer bat, sich der Sache anzunehmen.
Die Kreisregierung vertrat die Ansicht, daß es doch auch im Interesse des
Ärars liegen müsse, die nötigen Ausbesserungen durchzuführen, da ansonsten
das Pfarrhaus noch mehr in Verfall gerate und am Ende ein Neubau
nicht zu umgehen sei. Aus den Akten ergibt sich nicht, ob daraufhin
etwas durchgeführt wurde.

Einer im Jahr 1845 aufgestellten „Darstellung des Vermögens der Pfarrpfründe
" kann folgende Beschreibung des Pfarrhauses entnommen werden
:

Das Wohngebäude des Pfründenießers besteht in einem zweistöckigen
Hause nebst Waschhaus, Scheuer, Rindvieh- und Schweinestall u. Holzremise
. Das Pfarrhaus ist Eigentum der Pfründe und ist mit Nebenge-


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