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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 308
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308

Michael Rudioff

bänden im Brandversicherungsanschlag zu 3.200 fl1 und das Steuerkapital
a 2.800 fl zu 3 % und enthält als Wohnung 3 heiz- u. 3 unheizbare
Zimmer nebst Küche. Speisekammer und Keller, welcher letzterer sehr
Bedürfnis ist, ist nicht vorhanden.

Die Baupflicht hat: Gr. Hofdomainenkammer

Im Zusammenhang mit der Ablösung des Zehnten befreite sich das Ärar
unter anderem auch von der Bau- und Unterhaltungspflicht für das Pfarrhaus
. Mit Vertrag vom 24.4.1844 wurde das Zehntbaulastablösungskapital
zuerst auf 9.168 Gulden 45 Kreuzer festgelegt. Hiervon wurde letztendlich
aber nicht einmal die Hälfte ausbezahlt.

Da das Ärar laut Zehntablösungsvertrag vom 22.8.1851 nur 4.524 Gulden
40 Kreuzer für die Ablösung des Zehnten anzusprechen hatte, war es
nicht bereit, mehr als diesen Betrag für die Ablösung der auf dem Zehnten
lastenden Baupflichten aufzubringen. Das Zehntbaulastablösungskapital,
das teilweise zum Neubau der Pfarrkirche verwendet und in seinem Restbetrag
zuerst von der Gemeinde verwaltet wurde, erhielt der Stiftungsrat
erst auf den 1.1.1878 zur eigenen Verwaltung ausgehändigt.8 Bis dahin befriedigte
zwar die Gemeinde die Baubedürfnisse für Kirche und Pfarrhaus,
handelte insoweit aber zur Erfüllung ihrer Pflichten als Kirchspielsgemeinde
.9 Mit der Einführung des Ortskirchensteuergesetzes10 ging die Baupflicht
der Kirchspielsgemeinde dann auf die Kirchengemeinde über.

In der im Jahr 1853 erneuerten „Darstellung des Vermögens der Pfarrpfründe
" wird das Pfarrhaus wie folgt beschrieben:

Ein zweistöckiges Wohnhaus mit 6 Zimmern, 1 Küche, 1 Keller.
Oeconomiegebäude, nämlich: Waschhaus, Scheuer, Stallung und Holzremise
.

Brandversicherungsanschlag 3.200 fl
Die Baupflicht hat: die Gemeinde Honaux 1

Wie bereits erwähnt, handelte es sich beim Pfarrhaus um ein Gebäude,
dem seit Jahrzehnten der Ruf der Baufälligkeit anhaftete. Aufgrund dessen
war es dem Pfarrer sicherlich nicht recht, daß eine im Jahr 1870 begonnene
Reparatur wegen des Kriegsausbruches12 nicht vollendet wurde. Im Mai
1871 bat deshalb der damalige Honauer Pfarrer Eduard Martin Stark13 die
politische Gemeinde, die Reparaturen zum Abschluß zu bringen. Als sich
6 Monate später noch nichts getan hatte, und es inzwischen in der Küche
zum Kamin hereinregnete und -schneite, ließ die Gemeinde Hönau 1872
endlich einige Reparaturen vornehmen, so daß die ärgsten Mißstände fürs
erste behoben waren.

Die Freude an diesem Zustand dauerte jedoch nicht allzu lange. Anfang
Juni 1886 war das Dach des Pfarrhauses so schadhaft, daß das Regenwas-


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