Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 344
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Ludwig Uibel

durchaus nicht lieben und leiden könne". Der betrogene Ehemann, der von
der Schwangerschaft nichts wußte, war trotzdem bereit, die Ehe weiterzuführen
, „wenn ihm die Alimentation ihres zweiten (!) Hurenkindes nicht
aufgebürdet werde". Da eine Einigung nicht zustande kam, wurde die Ehe
ein Jahr später (1781) geschieden: „Die drei beteiligten Personen wurden
ernstlich und nachdrücklich censuriert . . . und haben Besserung versprochen
". Eine weiche Welle in der Beurteilung der Sittlichkeitsdelikte erlaubte
, von einer Strafe abzusehen. 22 Jahre früher (1759) sah das noch
ganz anders aus: „Salome Stengel, Ehefrau, (ist) wegen verdächtigem Umgang
mit einem Ehemann allhier mit einer 8tägigen Turmstrafe beleget
worden ".

Eingreifen bei Verdacht auf Abtreibung

In dem umfangreichen Protokoll ist nur in zwei Fällen der Verdacht der
Abtreibung erwähnt:

Am 19. 4. 1745 wurde die Hebamme Wurtz wie auch der Chirurg Flem-
ming vor das Presbyterium geladen, um die Frage zu beantworten, ob ein
zu früh geborenes Kind abgetrieben worden wäre. Beide verneinten das.
Catharina F. . . . (hat) „ein Söhnlein geboren, dabei einen schändlichen
Wandel geführt und in den Verdacht eines procurati abortus verfallen
(1772)".

Wie verhält sich die Kirche bei Verstößen von Honoratioren gegen die
Sittlichkeit?

Auch in Lichtenau gab es wie allerorten eine Gruppe von Männern, die
durch Ämter, Ehrenämter oder besondere Berufe aus der Menge ihrer Mitbürger
herausragten. Wir nennen hier die Gruppe der Gerichtsschöffen (die
zum Teil Kirchenälteste waren), die herrschaftlichen Beamten (Amtsschultheiß
, Förster, Fiscal), den Arzt, die Chirurgen, den Apotheker und
nicht zuletzt den Pfarrer. Ihre besondere Stellung verpflichtete sie, den Regeln
des sittlichen Verhaltens in vorbildhafter Weise gerecht zu werden.
Entsprachen nun die Angehörigen dieser Männergruppen in der Berichtszeit
(1740-1821) diesem Anspruch? Leider müssen wir feststellen, daß gerade
zwei Männer aus dem Kreis der Prominenten dieser Forderung nicht
genügten: Der Amtsschultheiß Philipp Heinrich Schulmeister (Amtszeit:
1763-1775) und der Chirurg Dietrich. Nachdem die Lichtenauer Familie
der Schulmeister innerhalb von 100 Jahren (1639-1763) dem Gericht
Lichtenau drei tüchtige Amtsschultheißen gestellt hatte, war der letzte Vertreter
der Familie in diesem Amt, ein Neffe seines Vorgängers Gottfried
Christian Schulmeister (Amtszeit 1728-1763), ein Versager. Er wurde
schon 44jährig wegen Untreue im Amt 1775 in Pension geschickt.12 Bald


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