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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 347
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Amtliche Sittenaufsicht im 18. Jahrhundert im Kirchspiel Lichtenau (1740-1821)

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geben müssen (1754). Ein Mann griff auf freiem Feld seine Schwester an
und hatte sie dabei derart „mit Schlägen traktiert, daß sie vom Barbier hat
kuriert werden müssen . . . weil beider verstorbene Mutter ein Testament
wider seine Intention verfertiget (1756)".

„Jacob Hermann (hat) ihm (dem Pfarrer) auf dem Sterbebett. . . geklaget
, daß seine Kinder erster Ehe ihm den Tag vorher bis dato übel begegneten
. .. (1756)." Wie so oft hat auch damals schon bei Erbteilungen der
Teufel die Regie geführt. Außer den angeführten Familienzänkereien sind
noch sechs weitere vor das Censurgericht gekommen, wovon eine besonders
häßliche noch auszugsweise angeführt sei: Friedrich Hochberger klagte
, „daß ihr Sohn Jacob H. sie beide . . . aufs empfindlichste gekränkt habe,
daß er den Vater einen Spitzbuben genannt und ... die Mutter an den Haaren
.. . auf dem Boden herumgezogen und blutig gestoßen habe . . . Weil
er solches nicht leugnen konnte, wurde ihm eine Strafe von 6 Stunden
Eintürmung mit dem Zusatz angekündigt, daß er seine Eltern in Gegenwart
der Kirchencensoren um Verzeihung bitten (solle), (1811)".

Das Presbyterium leistete auch manchen Beitrag zum Frieden unter den
Bürgern: „Friedrich Barth und Joh. Martin Schoch zu Helmlingen sind willens
beide zum Hl. Abendmahl zu gehen, leben aber in großer Feindschaft
miteinander. Nachdem beide vorgefordert und auch erschienen waren, so
wurden sie ernstlich zur Versöhnung angemahnet und es hat Friedrich B.
den Sch. um Verzeihung gebeten, auch ihm seine Fehler von Herzen zu vergeben
versprochen, deswegen ihm der Genuß des Hl. Abendmahls zugelassen
wurde. Dieweilen nun Martin Sch. sich zu Gleichem erkläret, so wurde
denn ihm Gleiches angekündiget, mithin zwischen beiden eine zum wenigsten
äußerliche Versöhnung gestiftet." Aus obigem Text ist zu entnehmen,
daß beide verfeindeten Bürger, wie damals obligatorisch für jedermann,
der am Abendmahl teilnehmen wollte, sich einige Zeit vorher beim Pfarrer
anmeldeten. Das war für den Geistlichen eine günstige Gelegenheit, die
Versöhnung der beiden in die Wege zu leiten, was dann auch einen zumindest
äußeren Erfolg mit sich brachte (1754).

Trunkenheit, Kartenspiel und Störung der öffentlichen Ordnung. Ein besonderes
Verdikt galt der Trunkenheit: „Erschienen . . . Jacob Duttweiler,
nachdem solcher vielmal wegen des Lasters der, Trunkenheit privatim erinnert
und bestrafet worden, es aber, immer mehr machet. . . . (1766)." Im
Protokoll sind noch vier weitere Fälle von Vorladungen von Alkoholikern
angeführt. Da es damals noch keine Entziehungskuren gab, müssen wir davon
ausgehen, daß die Lebenswege dieser Betroffenen in den sicheren
Ruin führten.

Auch das Kartenspiel wurde als eine gefährliche Untugend angesehen:
„Dieweilen das Kartenspielen sonntags gar sehr im Schwang geht, also
daß man fast nicht weiß, wie dem Übel zu steuern ist . . . Am Sonntag
Rem(iniscere) (haben) sich eine Anzahl lediger Burschen in der Mühl des


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