Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 348
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Ludwig Uibel

Kartenspiels unterfangen ..." Vom Censurgericht bekam jeder „2 Schilling
Strafe ins Almosen zudiktiert (1758)". (Ein Gulden hatte 10 Schilling).

Im Jahre 1761 wurde eine Gruppe von Bürgern im „Ochsen" beim Kartenspielen
ertappt und deshalb vor dem Presbyterium ermahnt. Das Kartenspiel
war also, wie wir sahen, nicht nur öffentlich (Wirtschaft) sondern
auch privat (Mühle) untersagt. Die öffentliche Ordnung (oder auch Unordnung
) offenbart sich auf den Straßen und Gassen der Orte.

Im Jahre 1803 machte sich der ledige Schreiner Gottfried Wahl in Lichtenau
unangenehm bemerkbar: „. . . (Er) hat sich verwichenen Sonntag
nachts mit Brüllen, Fluchen und Schwören ungebührlich auf der Gasse auf
geführt."

Am Abend des Gründonnerstags 1820 haben fünf ledige Burschen „sich
durch Saufen auf öffentlicher Straße, durch Brüllen und Lärmen und Verwerfen
der Gläser aufs Schändlichste ausgezeichnet . . . und dadurch das
Andenken an die Leiden Jesu schändlich entehret. .. Wegen des Vergehens
wurden sie von der Censur mit 30 Kreuzer ins Almosen bestraft".

In den Augen von Pfarrer Neßler spielte sich im Advent 1761 ein „öffentliches
Ärgernis" besonderer Art ab:

„In gegenwärtiger Hl. Adventszeit ist hier das Unwesen mit Christkindlein
und Hanstrappen wieder angegangen. Verschiedene Sonntage gegen
Abend sind dergleichen gemacht worden, ich habe aber niemand in Erfahrung
bringen können. In der Christnacht ging hier ein abscheulich verkleideter
Hanns Trapp herum, das gab einen Auflauf. Weil ich nicht wußte, wer
es war, habe ich den Morgen drauf es auf der Kanzel sehr scharf bestraft.
Hierauf habe (ich) Nachricht bekommen, daß es die Magd in der Apotheke
gewesen. Ungeachtet Frau und Tochter zum Hl. Abendmahl gegangen, so
haben sie doch diesen Unfug teils ausgesonnen, teils gestattet. "

Der Geistliche hatte keinerlei Verständnis für die geschilderten Weihnachtsbräuche
. Er betrachtete sie in streng puritanischer Weise als sträflichen
, heidnischen Mummenschanz. Es ist zu vermuten, daß die Kirchenältesten
diese Ablehnung ihres Pfarrers nicht teilten, denn der Fall kam nicht
vor das Censurgericht und die beiden Weihnachtsgestalten haben bis heute
überlebt. Dagegen war das Fasnachtstreiben kein Thema. Es hatte offenbar
nicht stattgefunden und wurde deshalb auch nie erwähnt.

Die Schulaufsicht

Mit der Einführung der Reformation im Kirchspiel Lichtenau (1554) gewann
das Lesen der Bibel eine besondere Bedeutung. Jeder mündige
Christ sollte so direkten Zugang zum „Wort Gottes" erhalten. Deshalb
mühten sich die Lichtenauer Pfarrer 20 Jahre lang, im Pfarrhaus 80-90 Jugendlichen
des Kirchspiels das Lesen beizubringen. Im Jahre 1575 wurde
vom Grafen Philipp IV. ein Schulmeister (David Lieb) angestellt, der bis


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