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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 356
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Ludwig Uibel

sung forderte. Dieser zögerte, obwohl sein Geselle „viele Gottlosigkeiten
so allhier als an anderen Orten verübet hat, . . . das einige Herren Geistliche
im Kloster (Schwarzach) dem Pfarrer in faciem gesagt, wie sie sich
wunderten, daß ein solcher boshaftiger Kerl hier gelitten werde". (J. B.
war Katholik). Zuletzt wurde das Oberamt um Rechtshilfe gebeten.

Wie man dieser Notiz entnehmen kann, bestand zwischen den benachbarten
Geistlichen beider Konfessionen ein durchaus kollegiales Verhältnis
. Die Beziehungen zwischen den Schwarzacher Äbten und zwischen
den Vertretern der hanau-lichtenbergischen Regierung waren sogar freundschaftlich
, denn die letzteren unterstützten immer, wenn sich Gelegenheit
bot, die Unabhängigkeitsbestrebungen der Abtei gegen die Annexionsgelüste
der Markgrafen von Baden.15

Den oben geschilderten Verstößen ähnlich waren die Vorwürfe, die fast
50 Jahre später (1808) gegen Jacob Bertsch erhoben wurden. Dieser war
ein (ursprünglich) wohlhabender Mann. Er fiel dadurch auf, daß er durch
öffentliches Reden sich als „Verächter der Religion und des „Gottesdienstes
" erwiesen hatte. Er war sogar Mieter eines Kirchenstuhls, den er aber
schon zwei Jahre nicht mehr benutzt hatte. Der Fall Jacob B. war aber
nicht mit normalen Maßstäben zu messen, da „selten ein Tag vergeht, wo
er nüchtern bleibt ... Er wurde zur Besserung ermahnt". Es verwundert
nicht zu hören, daß er später entmündigt wurde.16

Wahrung des konfessionellen Friedens

Nach dem 30jährigen Krieg war eines der wichtigsten Ergebnisse des Friedensschlusses
die Wahrung der konfessionellen Parität. Diese hatte sich
besonders dort zu bewähren, wo Territorien mit verschiedenen Konfessionen
aneinander grenzten, was für Lichtenau und das direkt benachbarte
Ulm zutraf, da das erstere der lutherischen Grafschaft Hanau-Lichtenberg,
das letztere aber der Abtei Schwarzach bzw. der Markgrafschaft Baden-
Baden angehörte. Die erste Notiz in den Presbyter-Protokollen, in der das
Problem konfessioneller Reibereien auftaucht, stammt aus dem Jahre 1755.
Hier berichtet Pfarrer Neßler senior, daß „die Ulmer Buben und Mägdlein
in dem Städtlein (Lichtenau) und vor der Kirche herumlaufen, unter dem
Gottesdienst allerlei Üppigkeiten treiben und unsere Religion verspotten".
Die zweite einschlägige Nachricht wurde von dem Grauelsbaumer Kirchenältesten
und dem Grauelsbaumer Kirchenrüger gemeldet: Beide „zeigen
heute an, daß letzten Sonntag, den 27. Jan. (1760), ein Geistlicher aus
dem Kloster Schwarzach der Reichsordnung zuwider in Graueisbaum gewesen
und des dasigen Hirten Joh. Michael Saier Tochter die Sakramente
gereicht habe". Das Censurgericht beschloß, den Vorfall dem Konsistorium
zu melden und dem Hirten unauffällig zu kündigen.


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