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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 360
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Hartmut Stüwe

unteren Verwaltungsbehörde befand sich der Amtmann, der direkt den
Zentralbehörden in Karlsruhe unterstand4. Er hatte tiefgreifenden Einfluß
auf alle Zweige der Gemeindeverwaltung und die Justiz. Ihm oblag die
Aufsicht über die Geschäftsführung des Bürgermeisters und seiner Räte.
Bürgermeister und Räte wurden zwar von der Gemeinde gewählt. Sie waren
aber im Grunde machtlos und eher Vollzugsorgane des Amtmanns, der
seine Weisungen von den Zentralbehörden bekam. Von der Selbstverwaltung
waren die Gemeinden somit noch weit entfernt5. Der Amtmann in
dem hier behandelten Zeitraum in Kehl war bis 1774 Ignatius Boll und
dann August Benjamin Frederic Strobel, der bis 1803 im Dienst war.

Von dem internen Machtwechsel innerhalb der badischen Häuser war
auch das spätere Dorf Kehl betroffen. Es bildete seit Jahrhunderten eine
Dreiergemeinde, bestehend aus dem Dorf Kehl, dem Mitteldorf, das die
durch die Rheinfluten von ihrer Insel verdrängten ehemaligen Iringheimer
bebaut hatten, und Sundheim. Im Dorf Kehl - etwa zwischen der heutigen
Oberländerstraße und der Christuskirche gelegen - hatten sich die Bewohner
des ursprünglichen Dorfes Kehl angesiedelt, die seit Jahrhunderten (urkundliche
Ersterwähnung im Jahr 1038) auf dem Gebiet der Festung gewohnt
hatten und durch deren Bau 1681 verdrängt worden waren. Diese
Dreiergemeinde war seit Jahrhunderten im Besitz von Herrschaftsgemein-
schaften, sogenannten Kondominaten, die ihre Rechte gemeinsam
ausübten6. Im 18. Jahrhundert gehörte die Dreiergemeinde zur Hälfte dem
Straßburger Stift Unserer Frauen Werk, zu einem Viertel dem Grafen Nassau
-Saarbrücken und zu einem weiteren Viertel (je einem Achtel) den Herren
Böcklin von Böcklinsau und dem Markgrafen von Baden-Baden. In
den Genuß des badischen Achtels der Dorfgemeinschaft Kehl kam 1771 —
auf Grund des erwähnten Erbvertrags - Karl Friedrich von Baden-Durlach.

Die Besitzergreifung Kehls durch Karl Friedrich

Die Besitzergreifung der Erbschaft war gut vorbereitet, als der Erblasser
August Georg, Markgraf von Baden-Baden, am 21. Oktober 1771 starb7.
Seit Abschluß des Erbvertrages 1765 hatte Karl Friedrich von Baden-Durlach
Vorbereitungen treffen lassen, um die Aktion der Machtübernahme
rechtlich, politisch und organisatorisch abzusichern. In Kehl, das als badisches
Territorium abgeschieden für sich lag8, mußte genau wie in allen anderen
geerbten Landesteilen die Inbesitznahme per Anschlag dokumentiert
und vollzogen, der Bevölkerung der Treueid und später die Huldigung abgenommen
werden.

Noch am Todestag von August Georg entsandte die neue Regierung
Truppen und speziell für diese Aktion ernannte Kommissare in die neu zu
übernehmenden Landesteile, um „ unseren würdlichen Regierungsantritt in
den gedachten Orten gehörig bekannt zu machen und in unserem Namen


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