http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2000/0421
Der Seelbacher Wahlskandal von 1842
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Gasthaus „Zum Engel" in Seelbach
Um für die Wahlmännerwahl am 30. März 1842 „Stimmen zu fangen"', wurden die
Seelbacher Urwähler von den „Blauen" im „Engel" zechfrei gehalten.
Foto: Gerhard Finkbeiner
haben kann, ist schon von andern Rednern hinreichend erörtert worden,
und ich stimme der Ansicht bei, daß dem Geständnis dieses Linsenmayer
am wenigsten zu glauben ist, da er seine eigene Schändlichkeit eingestanden
hat. Es ist zu vermuthen, daß er zu diesem Geständnis ebenfalls bestochen
worden ist."
Achtbare Vorschläge der Deputierten Sander und Knapp
Nach weiteren Diskussionsbeiträgen und juristischen Stellungnahmen
brachte der Abgeordnete Adolf Sander die zahlreichen, teilweise leidenschaftlich
vorgetragenen Äußerungen der Deputierten auf den Punkt, indem
er feststellte:
„Meine Herren! Ein Abgeordneter, der nicht allen Anforderungen des
Gesetzes Genüge geleistet, und der nicht nachgewiesen hat, daß er alle gesetzlichen
Eigenschaften besitze, kann als Abgeordneter nicht in diesem
Saale sitzen."
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