http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2000/0425
Der Seelbacher Wahlskandal von 1X42
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Gasthaus „Zum Bären" in Seelbach. Die Anhänger von Völcker, die „Gelben",
wurden im „Bären", aber auch in der „Linde" und im „Rassle" und „Ochsen"
kostenlos bewirtet. Foto: Gerhard Finkbeiner
Die Gültigkeit dieser Wahl hängt ab von der Frage, ob sie aus Verfälschung
von Wahlen hervorgegangen ist, und daß sie von Verfälschung
nicht ganz rein ist, dafür haben Sie die auf Notorität beruhenden Thatsa-
chen gehört, und da, glaube ich, fordert unsere Pflicht, diese Wahl zu beanstanden
."
Nachdem auf Antrag das Ende der Diskussion beschlossen worden war,
erfolgte durch namentlichen Aufruf die Abstimmung. Für die Beanstandung
der Wahlmännerwahl in Seelbach stimmten:
Bassermann, Binz, Blankenborn, Bleidorn, Gerbel, Gottschalk, Grether,
Helbing, Hundt, von Itzstein, Knapp, Lenz, Mordes, Müller, Reichenbach,
Richter, Rindeschwender, Sander, Schmidt, Welcker, Weller und Züllig.
Gegen den Antrag, also für die Nichtbeanstandung der Seelbach Wahlmännerwahl
im März 1842, stimmten:
Bader, Bannwarth, Bekk, Bissing, Böhme, Dörr, Fauth, Fischer, Ga-
stroph, Göll, Jörger, Junghanns, Lang, Leiblein, Löffler, Martin, Meyer,
Metzger, von Neubronn, Platz, Posselt, Regenauer, Rettig, Schaaff, Schanz-
lin, Seltzam, von Stockhorn, Trefurt, Vogelmann, Waag und Wagner.
Somit war Völckers Wahl für gültig erklärt.
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