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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 426
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Gerhard Finkheiner

Der zweite Antrag des Abgeordneten Joh. Baptist Bekk, „die Eingabe
der Seelbacher Bürger dem großherzoglichen Staatsministerium zur baldmöglichsten
Anordnung einer Untersuchung hinsichtlich der behaupteten
Bestechung mitzutheilen", wurde von der Kammer einstimmig angenommen
.

Völcker gibt sein Abgeordnetenmandat auf

Joh. Daniel Völcker erkannte schnell, daß es aussichtslos war, rechtlich gegen
die Seelbacher Petition vorzugehen. Die Zeugenaussagen waren zu
eindeutig, zu konkret und zu belastend. In der 7. Öffentlichen Sitzung der
Zweiten Kammer der Landstände am 4. Juni 1842 ließ der Abgeordnete
Völcker durch Präsident Wetzel dann nachfolgendes Schreiben verlesen:

„Die Kammer beschloß in ihrer Sitzung vom l. d. M., meine Wahl für
unbeanstandet zu erklären, sie konnte nicht vermocht werden, über die Ehre
eines Mannes, der seit 1819 bei allen Landtagen in der Kammer war, ohne
Gehör und ohne Beweis den Stab zu brechen. Ich danke der Kammer
für diesen Act der Gerechtigkeit, bitte sie aber, mir vorerst Urlaub zu er-
theilen."

Das Urlaubsgesuch des Abgeordneten Völcker wurde, so der Protokolleintrag
, ohne weitere Bemerkung genehmigt. Um sich vor der Zweiten
Kammer nicht rechtfertigen zu müssen, zog sich Völcker unmittelbar nach
Bekanntwerden der Petition in der Öffentlichkeit aus der Zweiten Kammer
zurück; am 8. Juli 1841 gab Joh. Daniel Völcker schließlich sein Abgeordnetenmandat
auf.

Das Großherzogliche Hofgericht des Mittelrhein-Kreises vom Justizministerium
mit der Untersuchung der Urwähler-Bestechung in Seelbach
beauftragt, stellte am 27. August 1842 fest, daß nach dem Ausscheiden des
Abgeordneten Völcker aus der Zweiten Kammer kein Grund mehr zur Einleitung
einer gerichtlichen Untersuchung bestehe.

Nach dem Rücktritt Völckers mußte im 19. Ämterwahlbezirk eine Ersatzwahl
angeordnet werden. Sie wurde auf den 24. Oktober 1842 festgesetzt
und durch die alten Wahlmänner vollzogen. Als Nachfolger von Völker
wurde von den 42 Wahlmännern Oberamtmann Philipp Alexander
Lichtenauer von Buchen gewählt.

Die Kommission, die sich in der Zweiten Kammer mit der Urwähler-
bestechung in Seelbach befaßte, war mit der Entscheidung des Hofgerichts
jedoch nicht einverstanden und forderte, die „behauptete Bestechung
gehörig zu untersuchen, beziehungsweise die unvollständige Untersuchung
in geeigneter Weise zu ergänzen und auch noch die Ortswahl-Kommission
und die Wahlmänner zu vernehmen".


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