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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 509
(PDF, 123 MB)
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509

Das neue Archiv des Ortenaukreises

Cornelius Gorka und Dieter Kauß

1) Archivgeschichte

Das Archiv des Ortenaukreises ist - verglichen mit anderen kommunalen
Archiven - noch ein junges Archiv. Bis Anfang der 80er Jahre verfügte der
Ortenaukreis weder über einen eigenen Archivar, noch über eigene Archivräume
. Die Verwaltung der Altakten des Ortenaukreises und seiner Vorgänger
erfolgte durch die Zentralregistratur des Hauses. Eine Aufarbeitung
und Benutzung der Altakten war kaum möglich. Erst mit der Schaffung der
Stelle eines Kreisarchivars wurde die Grundlage zur Schaffung eines
Kreisarchivs gelegt. Am 1. April 1983 trat Kreisarchivar Dr. Dieter Kauß
seinen Dienst in Offenburg an. Er übernahm dabei mit der Leitung des
Kreisarchivs auch die Leitung des Schwarzwälder Freilichtmuseums in
Gutach, welches 1964 vom Landkreis Wolfach aufgebaut und 1973 vom
Ortenaukreis übernommen worden war.

Mit der Verabschiedung des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg
vom 27. Juli 1987 wurde die Tätigkeit des Kreisarchivars auf eine neue
rechtliche Grundlage gestellt. Den Gemeinden und Landkreisen wurde es
nun zur Pflicht gemacht, Unterlagen von bleibendem Wert als Archivgut in
eigenen Archiven zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen und nutzbar zu
machen. Mit der Besetzung des Kreisarchivs entfiel die frühere Notwendigkeit
, das bei der Landkreisverwaltung aus der Registratur ausgesonderte
Schriftgut dem Staatsarchiv Freiburg, zu dessen Archivsprengel das Landratsamt
Ortenaukreis gehört, zur Übernahme anzubieten.

Von Anfang an ist klar gesagt worden, daß der Kreisarchivar (so hieß
auch seine Stelle in der Verwaltung) in den kommenden Jahren weder personell
noch räumlich irgendwelche Möglichkeiten zu erwarten habe.

So wurden noch im Juni 1983 folgende drei großen Aufgabenbereiche
des neuen Kreisarchivars formuliert:

1. Die Zusammenführung, Ordnung und Verzeichnung der Archivbestände
der Vorgängerkreise des Ortenaukreises, um diese später der Kreisverwaltung
, der Forschung und der interessierten Öffentlichkeit zur Benutzung
zur Verfügung zu stellen.

2. Die Heimat-, Kreis- und Ortsgeschichte sollte der Bevölkerung des
Ortenaukreises bewußtgemacht werden.

3. Die Gemeinden und Städte, die über keinen eigenen, hauptamtlichen
Archivar verfügten, sollten in Archivangelegenheiten beraten und diesen
auch real geholfen werden.


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