Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 517
(PDF, 123 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2000/0517
Das neue Archiv des Ortenaukreises

517

gung der Archivbestände ist es nun möglich, diese besser zu verwahren
und zu nutzen. Die Neueinrichtung des Kreisarchivs kann damit als eine
sinnvolle Investition für die Zukunft bezeichnet werden.

3) Aufgaben

Archive dienten schon im Mittelalter zur dauernden Aufbewahrung von alten
Verträgen und wichtigen Dokumenten des jeweiligen Archivträgers.
Seit dem 19. Jahrhundert werden Archive auch vermehrt durch die historische
Forschung genutzt. Auch das Archiv des Ortenaukreises erfüllt für die
regionale Überlieferung eine wichtige Funktion, denn es ist das „Gedächtnis
des Kreises". Es verwaltet heute einen Großteil der schriftlichen Überlieferung
der Kreisverwaltung. Die Aufgaben und die Benutzung des
Kreisarchivs hat der Kreistag mit der Kreisarchivordnung vom 7. März
1989 geregelt.

Bis zum Inkrafttreten des Landesarchivgesetzes war der Kreisarchivar
im wesentlichen mit der Verwaltung der kommunalen Kreisakten und mit
der Pflege und Betreuung der Gemeindearchive betraut. Seit 1987 besteht
die Hauptaufgabe des Kreisarchivs vor allem darin, alle in der Verwaltung
des Landratsamtes angefallenen Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung
nicht mehr benötigt werden, zu überprüfen und solche von bleibendem
rechtlichem oder historischem Wert mit den entsprechenden Amtsdrucksachen
zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen und allgemein nutzbar zu
machen. Die Zuständigkeit des Kreisarchivs beschränkt sich dabei nicht
mehr auf die kommunalen Akten, sondern erstreckt sich auch auf das staatliche
Schriftgut der Kreisverwaltung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen
werden die nicht mehr benötigten Akten ausgesondert und dem Kreisarchiv
zur Übernahme angeboten. Der Archivar sichtet und bewertet das
ausgesonderte Schriftgut und entscheidet über das weitere Schicksal der
Akten. Jene Akten, die aus historischen oder juristischen Gründen aufzuheben
sind, werden ins Kreisarchiv übernommen; der Rest wird fachgerecht
vernichtet. Da das Archiv auch an das künftige Archivgut denken
muß, wird es bei Fragen der Schriftgutverwaltung, der Aktenordnung und
der Verwendung von alterungsbeständigem Papier aktiv.

Im Kreisarchiv werden die archivwürdigen Unterlagen inhaltlich erschlossen
und zu Archivbeständen formiert. Sie verbleiben dem Landratsamt
und sind wesentlicher Bestandteil des Kreisarchivs. Dies gilt auch für
Unterlagen aus dem Bereich der unteren staatlichen Verwaltung. Eine
Übernahme staatlicher Akten in das jeweilige Kreisarchiv ist (mit Zustimmung
der Landesarchivdirektion) im Landesarchivgesetz ausdrücklich vorgesehen
. Diese Erschließung bzw. Verzeichnung erfolgt inzwischen über
EDV mit speziellen Archivverzeichnungsprogrammen. Der Einsatz von
EDV erleichtert die Archivierungsarbeiten und ermöglicht eine effektive


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2000/0517