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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 622
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622

Mitteilungen

Am 6. August 1856 erschien beim Bürgermeister Ludwig von Grauels-
baum der Grauelsbaumer Bürger Jacob Schwarz und berichtet folgenden
Vorfall:4

„Am Vortag, morgens 9 Uhr, sei er zum Gold waschen gefahren. Als er
auf Grauelsbaumer Gemarkung an den neu errichteten Gründen angekommen
sei, (da, wo der Streit zwischen den Grauelsbaumer und Grefferner
Goldwascher entstanden sei), arbeitete dort der Goldwaschaufseher Michael
Jäger aus Greffern. Er stand zwei Schuh tief im Wasser und warf den Kies
aus dem Wasser. In 2-3 Tagen hätte man den Kies aus dem Trockenen
können aufheben und 50-60 Gulden verdienen können. Ich fragte ihn, ob
er als Goldwaschaufseher nicht wüßte, daß das Wasserschaffen verboten
sei, ging er mit der Schaufel auf mich los, griff mich auch am Hals und
schimpfte mich ,scheeler Kaib' und ,Kalbskopf. In der Nähe befanden
sich drei Zeugen, darunter der Grauelsbaumer Daniel Stengel. Ich sagte
ihm, daß ich ihn beim Bezirksamt anzeigen werde. Da schlug er sich auf
den Hintern und sagte: ,Am Arsch kann ich ihn anzeigen, aber nicht beim
Bezirksamt'."

Jetzt schaltete sich auch das Bezirksamt Bühl ein, und Michael Jäger
mußte sich dort rechtfertigen. Er sagte, die Stelle, wo er gewaschen habe,
sei der Oberfischergrund, das sei Gemarkung Greffern und da dürfe er arbeiten
. Als Jacob Schwarz ihm das verwehren wollte und ihn auch noch
„liederlichen Tropf" nannte, da sei er hitzig geworden und sei mit der
Schaufel auf ihn los gegangen. Er habe richtig gehandelt.

Die Affäre kam auch vor den vierköpfigen Gemeinderat von Greffern.
Kein Mitglied desselben wußte etwas vom Oberfischergrund (das waren
wohl weder Fischer noch Goldwascher). Im übrigen wären aber in diesem
Gelände alle 20-30 Tage die Geländeformen total verändert und die Orte
wieder weggeschwemmt, so daß es unmöglich wäre, irgendwelche Grenzen
festzulegen.

Als Jacob Schwarz auf dem Bezirksamt Rheinbischofsheim vernommen
wurde, gab er an, daß die fragliche Geländestelle weit oberhalb des Fischergrundes
läge und „Kirchhöfel" genannt werde. Der Platz sei strittig
zwischen Graueisbaum und Greffern, weshalb das Bezirksamt auch bis zur
Klärung der Verhältnisse ein Goldwaschverbot für das Gebiet ausgesprochen
habe. Bürgermeister Ludwig ist der Meinung, der Platz gehöre zu
Graueisbaum. Der Bürgermeister von Greffern schug vor, einen Augenschein
aller beteiligten Parteien durchzuführen und so eine Entscheidung
herbeizuführen. Da er bald darauf starb, geschah nichts.

Der gordische Knoten wurde vom Forstfiskus in Rheinbischofsheim
gelöst: Das ganze Gebiet mit einem Umfang von 193/4 Morgen gehöre dem
Staat, sei also Domäne und die Behörde werde zu gegebener Zeit entscheiden
, was mit dem Gelände geschehen soll. Es könne zu Wald oder Wiese
angelegt werden (der Verfasser kennt es nur als Pappel- und Weidenwald).


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