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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 11
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Die Visitationen der Straßburger Kirchenpräsidenten
in den Gemeinden Nonnenweier und Wittenweier
1653 und 1660

Walter E. Schäfer

Nonnenweier, Wittenweier, Allmannsweier unter Straßburger Herrschaft

Die Dörfer im Ried nehmen innerhalb der zersplitterten reichsritterschaft-
lichen Gebiete am Oberrhein eine Sonderstellung ein. Sie waren über
zweihundert Jahre lang, vom späten Mittelalter bis nach dem Dreißigjährigen
Krieg, unter der Herrschaft der Freien Reichsstadt Straßburg, gehörten
zum Straßburger Landgebiet als „überrheinische Dörfer" wie die Amtsbezeichnung
lautete. Doch die Beziehungen zu Straßburg, diesfalls zum Bistum
Straßburg, sind weit älter. Um 1300 war Nonnenweier ein Kondominat
, an dem das Bistum einen Anteil hatte, das Heilige Römische Reich
Deutscher Nation einen anderen.1 Bei allem Wechsel der Besitzverhältnisse
und Anrechte - die Herren von Windeck und die von Geroldseck erwarben
Rechte -setzten doch die Bischöfe von Straßburg ihre Ansprüche
durch, bis 1401 das Bistum seinen Anteil an Nonnenweier an die mächtiger
gewordene Freie Reichsstadt Straßburg verpfändete. Von da an waren
die Dörfer Teil der „Landpflegerei" unter der Herrschaft des Magistrats
Straßburgs. Erst 1663 sah sich der Magistrat, durch die Verschuldung der
Stadt im Dreißigjährigen Krieg, genötigt, die Dörfer rechts des Rheins zu
verkaufen. Einer der militärischen Führer der protestantischen Partei im
Dreißigjährigen Krieg, Johann Christoph von der Grün, Oberst und früher
Adjudant Bernhards von Weimar, kaufte alle Rechte an Nomnenweier,
Niederhausen, Allmannsweier und Wittenweier für 24.000 Reichsgulden.2

Um 1550 war Nonnenweier lutherisch geworden.3 Dennoch bestand eine
besondere Beziehung zwischen dem Dorf und dem Kloster St. Stephan
in Straßburg. Dieses besaß im Mittelalter einen Dinghof im Dorf, verfügte
über das Kirchenpatronat und hatte Anspruch auf die Hälfte des allgemeinen
großen Zehnten. Als Gegenleistung war St. Stephan zum Unterhalt des
Pfarrers in Nonnenweier und zur Erhaltung des Pfarrhauses verpflichtet.
Dies galt auch noch ab 1550, nachdem das Kloster unter die Leitung lutherischer
Äbtissinnen übergegangen war.4

In den Übersichtsdarstellungen zur territorialen Gliederung der Ortenau
in früherer Zeit wird die Zugehörigkeit der Rieddörfer zum Landgebiet der
Stadt Straßburg in der Regel übergangen.5 Dies ist schon deshalb zu bedauern
, weil nur hier die Stadt Straßburg besondere Herrschaftsbeziehungen
über den Rhein hinweg, „ä cheval sur le Rhin" hatte.


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