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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 135
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Bad Rippoldsau und die Badische Konsensunion

Ralf Bernd Herden

Heute kaum mehr bekannt, und noch viel weniger beachtet, ist die Tatsache
, dass unsere Evangelische Landeskirche in Baden erst im Jahr 1821 in
ihrer heutigen Form, unter dem Namen „Vereinigte, Evangelisch-Protestantische
Landeskirche in Baden" entstand, und welche kirchenrechtlichen
bzw. theologischen Hintergründe und Parallelen diese bis heute in
Deutschland, ja eigentlich weltweit fast einzigartig gebliebene (Konsens-)
Union hat.1 Die Unionsbestrebungen der Evangelischen Kirchen, wie sie in
Deutschland zu Anfang des 19. Jahrhunderts auf breiter Basis entstand,
müssen von der Union im Sinne des römisch-katholischen Kirchenrechts,
wie dies im „Codex Iuris Canonici"2 seine Grundlage findet, unterschieden
werden.3

Im römisch-katholischen Sinne uniert sind jene Kirchen des Orients, die
zu irgendeiner Zeit den Primat des Papstes und die Dogmen der römischkatholischen
Kirche anerkannt haben. Dazu gehören beispielsweise das
Dogma der päpstlichen Infallibilität (1870) und das Dogma der leiblichen
Himmelfahrt Mariens (1950), nicht aber Ritus, Disziplin und Hierarchie
der römisch-katholischen Kirche. Nach römisch-katholischem Kirchenrecht
ist deshalb die nestorianische Kirche4 als häretisch, die orthodoxe
Kirche seit 1054 als schismatisch anzusehen.5 Canon 751 des CIC definiert
beides wie folgt: „Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte,
beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu
glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen
Glaubenswahrheit; Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen
Glaubens im Ganzen; Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung
unter den Papst oder die Gemeinschaft mit den diesem untergebenen
Gliedern der Kirche." Papst Pius IX. hat übrigens in seinem berühmten
Handschreiben vom 7. August 1873 an den (evangelischen) Kaiser Wilhelm
I., König von Preußen, beansprucht, dass jeder, welcher die Taufe
empfangen hat, auf irgendeine Weise dem Papst angehört.6 Ein Schisma
geht auf kirchenpolitische, nicht auf Lehrdifferenzen zurück. Zu den beiden
großen Kirchenspaltungen gehören das „Morgenländische Schisma"
(s.o., 1054 die Trennung der vier ostkirchlichen Patriarchate Konstantinopel
, Alexandria, Antiochia, Jerusalem) und das „Abendländische Schisma"
(1378-1417, beendet durch das „Konstanzer Konzil", welches der „Viel-
päpsterei" ein Ende bereitete).

Union im evangelischen Sinne meint ursprünglich die durch Pietismus
und Aufklärung entstandenen Bestrebungen, das Trennende zwischen den


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