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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 160
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Andreas Klotz

Die Kapelle „Maria zum Tröste" auf dem Bühler Friedhof

Der Bau der Kapelle „Maria zum Tröste", die später im Volksmund „Alban
-Stolz-Kapelle" genannt wurde, bringt die Liebe Karl Hörths zu seiner
Vaterstadt Bühl zum Ausdruck. Dennoch werden die diesbezügliche Pläne
Hörths auch negativ beurteilt, wie im folgenden Abschnitt zum Ausdruck
kommt.

Vom Beschluss des Bühler Gemeinderates bis zur Weihe

Am 16. Oktober 1878 fasst der katholische Oberstiftungsrat in Karlsruhe
den Entschluss, dem Erzbischöflichen Bauamt einen Bericht und einen
Bauplan hinsichtlich der geplanten „Gottesackerkapelle" in Bühl zuzuleiten
. Das erzbischöfliche Bauamt bejaht in seiner Stellungnahme den Bau
der Friedhofskapelle und beauftragt den Bühler Architekten Karl Hörth einen
Bauplan zu entwerfen.15

Danach ruht die Angelegenheit bis zu Beginn des Jahres 1880.

Der 9. Januar 1880 ist das Datum, als der Bühler Gemeinderat dem Vorhaben
zustimmt, eine „Gottesackerkapelle" zu bauen. Sie wird vom Bühler
Kirchenbaumeister Karl Hörth im romanischen Stil entworfen. Hörth verlangt
für seine diesbezügliche Arbeit kein Honorar.

1880 nehmen die Pläne zum Bau einer Friedhofskapelle in Bühl konkrete
Gestalt an. In diesem Jahr hat Karl Hörth seine Pläne fertig gestellt. Am
29. April ergeht an das Erzbischöfliche Bauamt die Aufforderung, die Planungen
und Kostenvoranschläge Hörths zu prüfen. Sie werden eher negativ
beurteilt. So kritisiert das Erzbischöfliche Bauamt zu zahlreiche und in
„verschiedenem Maßstab" gehaltene Flächenberechnungen. Sie stellen
nach Meinung des Bauamtes eine Beeinträchtigung des kirchlichen Charakters
des Baues dar. Auch empfindet das Bauamt den Kontrast zwischen
den großen Fenstern der „in den Giebeln gehaltenen (...) Querschiffarme"
als störend, da die Rundfenster schlecht angebracht seien: „Die Beleuchtung
des kleinen Innenraumes würde durch diese großen Fenster viel zu
grell u. auch ungünstig ausfallen, weil die Fenster viel zu tief herunterreichen
u. dadurch ein stimmungsloses und verlorenes Licht abgeben. Nach
Rücksprache mit dem Planfertiger sollen die kleinen (...) Seitenfenster
(...) auf die Gurte gerückt (...) werden." Ferner ist vorgesehen, die beiden
großen Fenster im Querschiff durch runde Chorlichter in entsprechender
Höhe zu ersetzen. Die im Grundplan vorgesehene Einschachtelung in dem
einen Kreuzarm werden sowohl als unschön als auch unpraktisch empfunden
. Das Erzbischöfliche Bauamt vertritt die Auffassung, die Friedhofskapelle
würde an „monumentaler Einfachheit und Würde" gewinnen, sofern
der „Nischeneinbau" verwirklicht „u. das ganze wie beim Eingang mit einer
Tonne zu überwölbenden Arm für den Chor geändert wird". Zum einen


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