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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 45
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Hans Harter

nähme der Rechte. Schultheiß hatte sich die Gunst der Standesherrschaft
Fürstenberg gesichert, die der neuen Gesellschaft vertraglich
auf elf Jahre den Verkauf von jährlich 7000 bis 8000
Stämmen Holz im Wert von mehr als einer halben Million Gulden
zusicherte.73

Ende 1842 kam es zwischen der alten und der neuen Wutach-
Gesellschaft „Mahler, Kretz und Schultheiß" zu einem Vertrag:
Letztere erhielt zwei Probejahre zum Herrichten der Wutach und
zum Flößen sowie eine Kaufoption für eine in zehn Jahresraten
zu zahlende Summe von 70000 Gulden.74 Das Problem war, dass
Schultheiß den bei Vertragsabschluss fehlenden Mitgliedern
wegen ihrer Unterschrift nachreisen musste und einige sie verweigerten
: Isaak Wolber sen., weil er sich ungerecht behandelt
fühlte; Chr. W. Trautwein, weil er nur als Obmann angestellt war;
Mathias Wolber, weil man ihn übergangen hatte; Isaak Wolber
jun., weil er nicht einverstanden war.75 Bei einer Versammlung
im März 1843 ging die erschienene „Majorität" von den Probejahren
wieder ab und handelte mit Schultheiß einen Vertrag
„ohne Probejahre zu 55.000 Gulden" aus, was dessen Partner jedoch
auf 45 000 Gulden reduzieren wollten.76 Als man darüber
noch verhandelte, wurde plötzlich „ein neuer Liebhaber" aus
dem Hut gezaubert: Der Posthalter und Löwenwirt Fidel Ketterer
aus Vöhrenbach, der 46000 Gulden bot. Am 29. April 1843 erhielt
er einen Pacht- und Kaufvertrag - die Pacht für die Floßstraßen
betrug 30000, der Preis für die Einrichtungen 10000 und für
die Gerätschaften 6000 Gulden - worauf er die Regierung um die
Übertragung des Floß-Privilegs bat.77

J. G. Schultheiß fühlte sich, nicht zu Unrecht, von „der Hinterlist
der Schiltacher" getäuscht und setzte alle Hebel in Bewegung
, um seine Verträge durchzusetzen. Dafür gewann er die
bisherige Minorität von „Wolber, Vayhinger und Comp.", die
ihm jetzt die zuvor verweigerten Unterschriften leistete.78 Noch
stand aber die Entscheidung der Behörden darüber aus, welcher
der Parteien sie das Wutach-Floß-Privileg übertragen sollte. Um
sie auf seine Seite zu ziehen, griff J.G. Schultheiß, der schon
„zweieinhalb Jahre" seiner „kräftigsten Lebenszeit mit dieser
Sache zubrachte",79 zu einem ungewöhnlichen Mittel: 1843 publizierte
er eine zweibändige Kampfschrift, um den staatlichen
Stellen die Übersicht über die „sehr verwickelt gewordenen Verhältnisse
" zu erleichtern, aber auch, „damit alle Welt erfahre",
„mit welch schmählichem Undank" ihn die Majorität von „Wolber
, Vayhinger und Comp." behandelte. Sich selber „die redlichsten
Bemühungen eines geradsinnigen Mannes" zubilligend,
geißelte er die „Geldgier" und „Gewinnsucht" der „mit allen Listen
vertrauten Geschäftsleute" und warnte vor „in Prozessen er-


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