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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 140
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Am Anfang war das Harz:

Pech-, Ruß- und Lackproduktion im oberen Renchtal

Heinz C. Huber

„Den gebürgigen rauhen Schwarzwald hat Gott mit der Nahrung
des gewaltigen Holzgewerbes, der Viehzucht und des Hartzens
begabt", stellte 1596 der Kartograph Dr. Georg Gadner1 fest.
Während im Murg- und Kinzigtal die vorhandenen Floßmöglichkeiten
die Holznutzung des Waldes begünstigten, waren die unzugänglichen
Wälder im oberen Renchtal und um den Kniebis
ursprünglich das Zentrum der Harzgewinnung im Schwarzwald.
Sebastian Münster schreibt in seiner „Cosmographia": „Also fin-
destu bey dem Ursprung des Wassers Murg/nemlich hinter Knie-
bis/dass sich das Volck mit Hartz ablesen und klauben ernehret."2

Grimmelshausen lässt seinen Romanhelden Simplicissimus
auf seinem Rückweg vom Mummelsee in der Wildnis auf sechs
schwäbisch sprechende Waldbauern treffen, „die mit dem Harz
zu tun hatten"3. Sie stammten aus dem Baiersbronner Tal, wo
schon 1423 Einwohner in fürstenbergischen Waldungen Harzrechte
hatten.4 Im Jahr 1469 hatte Graf Heinrich von Fürstenberg
dem Gastmeister zu Kniebis, Gilgen Auberlin, das Recht verbrieft,
in den Wäldern von Rippoldsau zu harzen.5 Als Herzog Friedrich
von Württemberg aus merkantistischen Nutzungserwägungen
1602 das Harzen überhaupt verbot, richteten die Baiersbronner
eine Bittschrift an ihn. Darin ersuchten sie ihren Landesherrn,
dem Harzgewerbe weiter nachgehen zu dürfen, „sonsten sie keine
andere Nahrung wissen noch haben".6

Dessen Nachfolger Herzog Johann Friedrich gestand den Bai-
ersbronnern 1616 zu, „in den Waiden, tieften thälern, gründen
und abgelegenen Orten, daraus man das Holz sonst zu keinem
anderen Nutzen bringen kann", zu harzen. Für die Nutzung
musste eine Gebühr entrichtet werden. „Harzvögte" hatten über
die Nutzung zu wachen und darauf zu achten, dass die Berechtigten
sich am Anbrechen der Bäume beteiligten.7 Die Baiersbronner
beschränkten sich jedoch bei ihrem Gewerbe nicht auf ihre eigenen
Wälder, sondern harzten auch verbotenerweise in anderen
Herrschaften. Im Jahr 1688 beschwerten sich die Vögte der an
den Windeckischen Wäldern berechtigten Gemeinden Sasbach-
walden, Neusatz und Bühlertal, dass aus Baiersbronn 24 Harzer in
diesen Waldungen gefrevelt hatten.8

Die württembergische Forstschutzpolitik, die Ablösung der
alten Nutzungsrechte und der die Holzwirtschaft begünstigende


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