Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 141
(PDF, 95 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2011/0142
142

Heinz G. Huber

Einer der letzten Harzer
im Renchtal, der in die
Fichte eine Lachte
schneidet (Stadtarchiv
Oppenau).

Ausbau der Verkehrswege entzogen
den württembergischen Harzern ihre
Erwerbsmöglichkeiten. Heinrich Hansjakob
berichtet von den armen Tagelöhnern
auf dem Kniebis in der Mitte
des 19. Jahrhunderts, die bei Nacht
und Nebel „wie eine Lichterprozession"
mit ihren Kerzen ins Walddickicht
schlichen, dort die Harzkanäle der von
ihnen angerissenen Fichten leerten
und ihre Beute zu Terpentinöl, zu Wagenschmiere
, Pech und Kienruß verarbeiteten
. Dabei mussten sie ständig befürchten
, von dem Forstpersonal ertappt
und hart bestraft zu werden.9

Harzkrieg im Renchtal

Die Harznutzung in den Wäldern des
oberen Renchtals begann, seit dem
17. Jahrhundert eine immer größere
Rolle zu spielen.10 Um die Oppenauer
Hochwaldungen, um deren Besitzstatus
und Nutzung wurden zwischen der
fürstbischöflichen Landesherrschaft
und den Bewohnern des hinteren
Renchtals erbitterte gerichtliche Auseinandersetzungen
geführt, die bis hin zum Reichskammergericht
ausgetragen wurden.11

Zunächst war im Jahr 1700 die Harznutzung auf vier Wochen
begrenzt worden: Harz durfte nur 14 Tage vor und 14 Tage nach
Johanni gesammelt werden.12 Der Nutzerkreis war dagegen nicht
eingeschränkt worden. Im Jahr 1784 sprach das Reichskammergericht
der Landesherrschaft das Eigentumsrecht am Hochwald zu;
diese vergab den Hochwald als Erblehen gegen ein einmaliges
„Laudemium" von 13000 Livres an das Tal. Die Harznutzung
wurde in einer eigenen Ordnung von 1785 neu geregelt.13 Die
Waldmeisterei sollte im Auftrag der Gemeinde eigens angestellte
Tagelöhner die Harznutzung zugunsten der „Waldkasse" vornehmen
lassen. Als die Harzzeit begann, ließen sich Bauern und Tagelöhner
vom Harzen zu ihrem privaten Nutzen nicht abhalten.
Gegen die Forstfrevler wurden Geld- und Gefängnisstrafen, in
einem Fall sogar eine Zuchthausstrafe verhängt.14 Der Oppenauer
Schultheiß bat die umliegenden Herrschaften, illegal gesammeltes
Harz beschlagnahmen zu lassen. Im Dezember 1788 wurde in Dur-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2011/0142