Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 146
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2011/0147
Pech-, Ruß- und Lackproduktion im oberen Renchtal

Das gewonnene Pech
wurde in Tonnen gefüllt
und mit dem Pferdefuhrwerk
zur Bahnstation
Oppenau gebracht
(Archiv Leopold Börsig).

Harzbäume mussten 40 Jahre alt sein, bis man sie zum ersten
Mal anriss. In den unteren Bereich des Stammes wurden ein bis
zwei 1,20 m bis 1,50 m lange und 30 bis 60 cm breite Streifen oder
„Lachten" geschnitten (meist gegen Osten, nie in nördlicher oder
südlicher Richtung). Das ausgeflossene Harz kann erst im nächsten
Jahr gescharrt werden. Schon in der Mitte des 19. Jahrhunderts
galt es, forstwirtschaftlich unumstößliche Grundsätze zu
beachten:

1. Bau- und Werkholz durfte nicht geharzt werden.

2. Auch Brennholzbäume durften nur geharzt werden, wenn der
Gewinn auf Harz jenen des Holzes überwog.

3. Die Samenbäume sollten nie zur Harznutzung kommen.

4. Beim Harzen sollen Windbrüche oder die Ausdehnung des
Borkenkäfers vermieden werden.

5. Das Harzrevier soll auf bestehende Schläge beschränkt; jährlich
sollen nicht immer andere oder zu viele Harzbäume angerissen
werden.

6. Junge Bestände sollen geschont werden.25

Zu dieser Zeit bildete das Renchtal mit den anstoßenden Waldungen
des Murg-, Wolf- und Kinzigtals den größten Harzbezirk des
Schwarzwaldes. Allein die Fläche des Renchtals, auf der noch
Harznutzung betrieben werden konnte, belief sich auf 4320 ha.26
Ein Ministerialbescheid von 1838 hatte die Renchtalgemeinden
von Ramsbach bis Griesbach von den strengen Bestimmungen
des badischen Forstgesetzes dispensiert und ihnen in ihren Waldungen
weiterhin die Harzgewinnung gestattet.27 Nicht nur die
Rücksicht auf die bedrückende finanzielle Lage der Kommunen,
sondern auch die sich aus der Harzgewinnung und ihrer gewerb-


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