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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 239
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240 Louis Schlaefli

keit des Volks beeindruckt: „Insuper populum valde foventem in
religione invenisse" (G 6303, 387 vo).

Der neue Erzpriester des Ruralkapitels Ottersweier wurde
wahrscheinlich am 24. oder 25.09.1618 gewählt, da einige bischöfliche
Räte sich an diesen Tagen in Achern befinden werden:
„in negotiis Capituli Ottersweirensi ... occupabuntur" (G 6305,
59 vo).

Der bischöfliche Rat genehmigt am 20.09.1618 den Verkauf2
einiger Güter, die der Kaplanei „BMV Sanctique Jacobi Apostoli
et omnium Sanctorum" in Niederachern gehören, „iuxta teno-
rem primae fundationis, sub annum 1489 erectae" (G 6305,
61-62).

Am 25.09.1619 wird der Verkauf von Gütern, welche der Pfarrei
St Pankraz in Windschläg gehören, vom Bistum approbiert,
desgleichen auch in Ebersweier, wo die Rede von einem Nicolaus
Leitgast ist (G 6305, 181 vo).

Nochmals, vor dem 09.10.1619 ist die Abtei Schwarzach gezwungen
, Güter zu verkaufen, und zwar in Dangolsheim (Elsass),
weil sie wegen des Krieges viel zu leiden hatte: „uti videris dictum
Monasterium tunc temporis per milites Baadenses valde
gravatum fuisse" (G 6305, 191).

Der Abt von Schwarzach wird am 04.12.1619 nach Molsheim
zitiert, „ad exhibendum rationes Rectoratus in Ottersweier" (G
6305, f. 199), aber er wird nicht dahin gehen. Die Abtei wurde
nämlich für drei Jahre autorisiert, die Einnahmen des Rektorats
zu gebrauchen. Am 04.04.1621 wird aus Molsheim gemeldet:
„Cum praeter omnem spem Abbas Schwarzacensis licet saepius
citatus nunquam comparuerit" (Ibid., 346).

Durch einen Brief von Michael Klingelin und Gregorius Fra-
wenfelder, datiert vom 06.01.1621, erfahren wir, dass die Pfarrei
Marlen Kirchengüter verkaufen will. Ein Verzeichnis der Güter
und auch deren Preis befinden sich beim Schreiben (G 6305,
324). Dieser Verkauf3 wird am 04.03. gut geheißen (Ibid., 323).

Am 08.02.1622 erfährt man in Molsheim vom Tod des Abtes
Georg von Schwarzach, worüber man nicht sehr betrübt scheint.
Nun heißt es, jemanden zur Wahl eines neuen Abtes dorthin zu
schicken und das Problem wegen Ottersweier zu regeln, „quod
facile erit, iam mortuo Abbate, qui solus instantiam faciebat „(G
6305, 431).

Eine „commissio regendi" wird am 28.08.1622 einigen Franziskanern
in Offenburg erteilt, „hac necessitate temporis et dif-
ficultates", und zwar den „conventuales monasterii"

- (Adiutus ?) Geiss, guardianus,
- Udalric Schelling, lector,


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