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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 243
(PDF, 95 MB)
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244 Louis Schlaefli

In Ottenheim bestehen am 04.07.1631 Probleme mit dem
Zehntherren, dem Markgrafen von Baden (G 6308, 135 vo).

Man beklagt sich am 01.10.1631, dass die Stadt Oberkirch
protestantische Pastoren in der Stadt dulde (G 6308, 144).

Sonderbarerweise verlangt der Abt von Schuttern am
14.03.1632 die Erlaubnis für seine Müller und Bäcker, während
der Fastenzeit Fleisch zu essen, was natürlich nicht gestattet
wird, „cum tanta non sit necessitas circa molitores et pistores"
(G 6308, 157 vo).

Am 07.12.1635 befragt sich der Abt von Schuttern, da er keinen
tragbaren Altar besitze, ob er in diesen schlimmen Kriegszeiten
auf profanierten Altären zelebrieren könne. Er bekommt zur
Antwort: „Oportet ex necessitate facere virtutem" (G 6308, 212
vo).

Martin Hoffmann, Kämmerer des Landkapitels Ottersweier,
meldet am 04.02.1636, dass einige Konfratres sich in Pfarreien
„absque Jurisdictionen eingenistet haben: (Morhäusser in Sinzheim
, Würtz in Iffezheim) und das Kapitel nicht anerkennen
wollen, so zum Beispiel die Pfarrer von Schwarzach und Hügelsheim
, die Benediktiner von Schwarzach, welche Vimbuch und
Stollhofen versehen ... (G 6308, 213).

Am 01.03.1638 sendet Abt Columbanus aus Gengenbach
eine „testificatio commissionis", welche er dem Guardian der
Franziskaner in Offenburg erteilt hat, „ad interim, die Jenigen
Pfarrkhündter, so sich noch bey leben In weniger anzahl zue
Griesheim und Windschleg befünden", zu betreuen (G 1420,
136).

Am 07.08.1641 bittet der Guardian der Kapuziner in Zabern
um die Erlaubnis für den Weihbischof von Speyer, einen Altar
im Kloster Fremersberg zu weihen, da er zur selben Zeit auch das
Kapuzinerkloster in Baden weihen wird (G 1420, 172).

Amandus, Abt von Ettenheimmünster, präsentiert am
16.01.1648, P. Etto Meyer, O.S.B., für die Pfarreien Schweighausen
und Wittelbach „et filialis in Dörlinbach" (G 1420, 241).

Johann Michael Oberlein, aus Benfeld, verlangt am 07.08.1648,
dass die Abtei Schwarzach gezwungen werde, ihm die schuldigen
200 Gulden auf ein Kapital (Stipendium?) von 2000 Gulden auszuzahlen
, damit er seine Studien weiterführen könne. Die Abtei
ist außerstande, diese Summe zu bezahlen; das wäre ihr Ende
nach all den Schäden des Krieges und Schulden. Nur der Ackerbau
erlaubt, die Mönche zu ernähren: „... Conuentum dissoluere
ob maxima Monasterii debita et perpessa damna, cum se suos
agricultura saltem aegre alere possit" (G 6308, 230 vo, 234).

Nach all den Schäden des Dreißigjährigen Krieges sollte noch,
„uigore tractatus pacis", eine Entschädigung für die schwedi-


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