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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 248
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2011/0249
Ortenau-Collectanea des 17. Jahrhunderts aus dem Straßburger Kapitelarchiv

Nochmals wird gemeldet, dass die Lutheraner ihren Kult in
Oberkirch weiter zelebrieren, was dem Vertrag von Osnabrück
zuwider ist; in Molsheim will man wissen, welches die Lage im
Jahr 1624 war (G 6309, 26).

Die Gemeinde Kappel sendet am 23.09.1652 eine Bittschrift,
die Reparatur ihres Kirchturms betreffend. Die Gebrüder Hag
(Hagiani) haben ihren Teil schon bezahlt; nun sollte auch das
Stift Jung-Sankt-Peter in Straßburg gezwungen werden, seinen
Teil zu bestreiten, „ob periculum". In Molsheim wagt man es
nicht einzugreifen: „cum per Moguntinam inhibitionem nobis
manus ligatae sint ..." (G 6309, 28).

In der Abtei Ettenheimmünster, welche zeitweilig durch P.
Arbogast als Administrator verwaltet wird, stellt sich die Frage
der Wahl eines neuen Abtes. Am 11.12.1652 wird ein Brief vom
Administrator und von P. Etto Meyer in Molsheim verlesen, in
welchem die Frage gestellt wird, ob man den neuen Abt wählen
oder postulieren solle (G 6309, 36 vo, 40 vo). Diese Wahl soll am
04.05. stattfinden; das Datum wird dem P. Meinrad, „modo in
Austria degens", gemeldet, damit er sich einfinde (Ibid., 44 vo).
Am 30.04. wird das Datum, auf Wunsch der Mönche, verlegt;
man wünscht in Molsheim, dass P. Meinrad bei der Zeremonie
anwesend sei. Die Abtei erhält auch die Erlaubnis, den Zehnten
in Stotzheim dem Hn von Dettlingen, „pro sumptibus de novo
abbate", zu verpfänden (Ibid., 47 vo). Am 17.07. berichtet der
Generalvikar in Molsheim „de introductione Rmi D. Francisci
Hertenstein postulati Abbatis in possessionem dicti Monasterii
cum solitis ... ceremoniis" (Ibid., 53 vo). Auf die Anfrage des
Abtes, ob der ehemalige Abt Amandus (Riedmüller) als depositus
oder resignatus zu betrachten sei, wird ihm geantwortet, dass er
als, wie es im „instrumentum postulationis siue electionis" steht,
„depositus non resignatus" zu betrachten ist (Ibid., 82 vo).

Der Landvogt in Ortenau wünscht am 05.04.1653, dass man
dem Pfarrer in Goldscheur auch die Pfarrei Mülnheim (Müllen)
auftrage, sodass er dort, „ad antiquum morem", jeden dritten
Sonntag die Messe lese; der Pfarrer ist damit nicht einverstanden:
die Mehrheit seiner Pfarrkinder würde dadurch beeinträchtigt
werden „quod copiosiori communitati missam substractam ad
pauciores deferat". Man wird sich bei Hn Gumbist, ehemaligen
dortigen Pfarrer, „de statu et more observato" erkundigen (G
6309, 45 vo). Am 19. desselben Monats entschließt man sich, die
Pfarrei durch den Pfarrer von Marlen und Goldscheuer weiter
verwalten zu lassen; dieser soll dort einmal pro Woche die Messe
lesen. Auch soll dort an einem Sonntag pro Monat das Amt
durch den Pfarrer selbst oder durch einen anderen Priester gelesen
werden; an den anderen Sonntagen sollen sich die Pfarrkin-


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