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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 249
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250 Louis Schlaefli

der nach Marlen begeben. Sowieso hätte man, „ob penuria ho-
minum", keinen Pfarrer dorthin schicken können (Ibid., 47).

Der Abt von Schuttern entschuldigt sich brieflich, „de recus-
atione Lotharingicae contributionis", da die österreichische Behörden
ihn daran hindern (G 6309, 66, 67 vo). Der neue Propst
von Allerheiligen, Anastasius (Schlecht) beruft sich auf eine Ex-
emption seines Ordens, um sie nicht zu erledigen (Ibid., 67 vo).

Die Mitbrüder des Ruralkapitels Ettenheim beschweren sich
am 01.07.1654 gegen die Benediktiner, welche Pfarreien verwalten
, „quod iura et onera parochialia sustinere nolunt"; darum
wird den Mönchen in Schuttern und Ettenheimmünster befohlen
, die Statuten des Kapitels zu beachten (G 6309, 76 vo). Dieselbe
Klage wird am 15.03.1656 (G 6310, 16) und am 13.08. desselben
Jahres wiederholt; es betrifft die Pfarreien Schuttern,
Münchweier und Schweighausen (Ibid., 35 vo).

Die Ruralkapitel von Ettenheim und Ottersweier entschuldigen
sich, weil sie den „subsidium Charitativum" erst später
schicken können, „ratione Lotharingici contibutionis" (G 6309,
79 vo).

Am 28.04.1655 handelt es sich in einem Briefwechsel mit
dem Erzpriester von Ettenheim um den Stand der Juden in Ettenheim
. Zuerst ist die Rede von einem gewissen Nathan, der als
Katechumen angegeben wird.4 Er meldet, dass die Juden dort
eine Synagoge - „cum scandalo" - besitzen und dass gewisse
Katholiken mit ihnen in enger Verbindung stehen „cum peri-
culo animarum". Er solle nachprüfen, ob diese Synagoge schon
„pacis tempore" existierte und angeben, ob der Zuwachs der
Juden zum Nachteil der Christen sein könnte, in dem Maß, dass
sie ihrer Wohnungen durch Armut beraubt werden könnten ( G

6309, 96 vo).

Erzpriester und Kämmerer des Ruralkapitels Ettenheim beklagen
sich am 15.03.1656, dass die zwei Ortschaften Weiler („inferior
et superior") zwischen den beiden Ruralkapiteln Ettenheim
und Offenburg verteilt seien ; sie möchten die Lage ändern (G

6310, 16). Am 06.06.1658 wird dieser Tausch vom Bischof erlaubt:
nun wird von Weiller und Weyer gesprochen (Ibid., 126 vo).

Nachdem die Pfarrei Durbach errichtet worden war, fragt der
Propst von Allerheiligen, am 21.03.1656, ob die Pfarrei Ebersweier
, „ob paucitatem reddituum", nicht mit jener von Windschläg
uniert werden könnte; dieser Vorschlag wird vom bischöflichen
Rat abgeschlagen.

Er erwähnt auch das Problem, dass der Baron ab Orscelar die
St.-Georgs-Kaplanei „in arce Stauffenberg" in die neugegründete
Pfarrei inkorporiert hat, da dessen „jus patronatus" seinem Kloster
zustehe. Er möchte die neue Pfarrei seinem Kloster inkorpo-


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