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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 250
(PDF, 95 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2011/0251
Ortenau-Collectanea des 17. Jahrhunderts aus dem Straßburger Kapitelarchiv

rieren, was auch nicht angenommen wird (G 6310, 17 vo u. 19
vo).

Abt Franciscus Herrenstein unterstreicht am 17.05.1656, dass
die Abtei Ettenheimmünster Ställe und Vieh durch einen Brand
(1651?) verloren hat; deswegen bittet er das Bistum, dem Kloster
für ein oder zwei Jahre die jährliche Rente von 130 Viertel Getreide
nachzulassen. Die Bitte wird an den Bischof weitergeleitet
(G 6310, 26 vo).

Der Prior der Prämonstratenser in Oberkirch bittet am
25.10.1656, man möge den Amtmann in Stauffenberg dazu
bewegen, ihren Teil des Zehnten, welchen sie der St.-Georgs-
Kapelle in Stauffenberg liefern soll, solange nicht einzuholen, bis
ein Kaplan dorthin gesetzt werde. Die bischöfliche Behörde wird
die Bittschrift weiterleiten (G 6310, 41 vo).

Der neue Abt von Schuttern, Benedikt (Fusier), bittet am
25.10.1656 um die Erlaubnis, ein Gut („curiam suae villae in
Wippenkirch'') gegen 400 Gulden zu unterpfänden (G 6310, 41
vo). Am 08.05.1657 sendet er sein „instrumentum Electionis"
nach Molsheim und bittet um dessen Konfirmation durch den
Bischof (Ibid., 67). Ein juristisches Problem scheint in dieser
Sache entstanden zu sein (Ibid., 91). Am 30.01.1658 sendet der
Abt einen Reversalbrief (Ibid., 102).

Theobaltus Locker," Custos Ecclesiae Collegiatae Badensis",
möchte am 15.11.1656 wissen, ob er das alte Pfarrhaus „in Sin-
zenheim" (Sinzheim) verkaufen könne; es stehe in einem sumpfigen
Boden und sei unbrauchbar. Er möchte ein neues in der
Nähe der Kirche bauen lassen (G 6310, 46 vo).

Am 29.11.1656 erhält ein nicht genannter Pfarrer die Investitur
für die Pfarrei Kippenheim (G 6310, 49 vo).

Die drei Ruralkapitel nehmen am 18.12.1656 Stellung in Betreff
der Zahlung des „subsidium charitativum" an das Bistum:
Ottersweier „allegat impossibilitatem"; Ettenheim würde schon
bezahlen, aber die Mönche, welche Pfarreien betreuen, sollen
auch dazu gezwungen werden. Das Kapitel Offenburg findet,
dass es schon genug gegeben habe („se satis dedisse"). Der Fiskal
wird sich zu ihnen begeben, um sie zur Zahlung zu entschließen
(G 6310, 52). Die Abtei Schuttern hat ihn am 17.01.1657 auch
noch nicht geliefert: sie habe schon sehr viel dem Bischof von
Bamberg, „uti proprietari(us) loci & Castenvogt", wie auch den
Österreichern geben müssen (Ibid., 56 vo).

Das Ruralkapitel Ettenheim hat am 30.01.1657 Probleme mit
den zu zelebrierenden Anniversarien (G 6310, 57 vo). Es gibt
auch seine Zustimmung zur neuen Regelung einer Prozession der
Dörfer des Haslachtales („pagarum Ditionis Fürstenbergicae
Haßelacensis Vallis Kintzigarum") (Ibid., 60).


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