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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 252
(PDF, 95 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2011/0253
Ortenau-Collectanea des 17. Jahrhunderts aus dem Straßburger Kapitelarchiv O CO

Gründung der Pfarrei Durbach ausgestellt hat, und erhält darüber
die gewünschte Konfirmation (G 6310, 113).

Das Chor der Kirche von Zell am Harmersbach, das im Krieg
verwüstet worden war, wurde neulich repariert, wird am
03.05.1658 gemeldet. Nun stellt sich die Frage, wer für den Aufbau
des Altars aufkommen soll. Die Antwort ist klar: der Zehntherr
ist für den Aufbau des steinernen Teils des Altars („ad erec-
tionem altaris lapidei, super quo consecratio fit" ) zuständig, den
Rest soll die Gemeinde bezahlen : „communitatem vero ad ima-
gines et reliquia ornamenta" (G 6310, 117 vo).

Am 08.05.1658 erhebt der Abt von Schuttern Klage, wegen
der Kollation der Pfarrei Gamshurst; scheinbar wird diese durch
den Pfarrer von Großweier und Unzhurst, Johannes Reuther, administriert
(G 6310, 118).

Der Abt von Allerheiligen stellt am 08.05.1658 die Frage, ob
der lutherische Vogt der Württemberger bei der Verlesung der
Kirchenrechnung von Oppenau anwesend sein dürfe (G 6310,
119). In Saverne ist man nicht der Meinung, dass diese Affäre
dem Abt unterstellt werden solle (Ibid., 122 vo).

Der Bischof antwortet am 19.06.1658 auf eine Bitte des Abts
von Schwarzach, welcher wegen den vielen Schulden eine sus-
pensio der Prozesse gegen die Abtei verlangte (G 6310, 126 vo).

Am 03.07.1658 meldet Johannes Ramstein, Pfarrer von Sas-
bach, als Erzpriester, dass zwischen dem Kapitel und der Abtei
Ettenheimmünster ein Vertrag geschlossen worden ist, wegen
den Pfarreien Munichwir (Münchweier) und Schweighausen.
Abt Franciscus Hertenstein und Prior Conrad Holtzapfel wohnten
unter anderen den Verhandlungen bei. Der Abt von Schuttern
weigere sich hingegen, einen solchen Schritt zu tun (G
6310, 128 vo).

Die Gemeinde Ottersweier wünscht am 03.07.1658, dass das
dortige Rektorat wieder von einem Weltpriester besetzt werde;
das Pfarrhaus sollte auch repariert werden (G 6310, 129). Am
12.09. rät der Bischöfliche Rat dem Bischof, dass er dem Markgrafen
Herrmann, „tanquam Rectori", schreibe, damit er das
Pfarrhaus wieder herstelle (Ibid., 155 vo).

Nach der Ablegung der Heiligenrechnung von Ettenheim
wurden allerhand Sonderheiten am 12.07.1658 dem Bischöflichen
Rat gemeldet. Es werden zuerst zu hohe Ausgaben für die
Sänger, den Maler, den Glaser und andere Arbeiter vermeldet.
Für die Ziegel hat man über 2 Gulden ausgegeben. Es ist auch
von Quadersteinen für den Turm die Rede: „pro quadris lapidi-
bus de Curia Magistrati ad aedificandum Turrim". Dass der Markt
an Festtagen stattfinde, wird als skandalös betrachtet. Es gibt
Leute, die auf die Jagd gehen, statt dem Katechismus beizuwoh-


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