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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 255
(PDF, 95 MB)
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256 Louis Schlaefli

nem frumenti et pecuniae") von den Pfarreien Oberweier und
Hofweier. In Molsheim ist die Lage klar: da keine Urkunde darüber
berichtet, kann der jetzige Pfarrer ebensowenig wie die
Erben des Pfarrers Kundtscherer dazu gezwungen werden. Trotz
der Drohungen vom 27.07. und 24.09., wie auch vom 14.10.,
beharrt man in Molsheim auf dieser Position (G 6310, 205 vo;
217 vo; 236 vo; 240).

Der Landvogt der Ortenau meldet am 18.06.1659, dass niemand
bestellt worden ist, um den Zehnten in Windschläg einzutreiben
; dem Abt von Gengenbach wird deswegen geschrieben
(G 6310, 209). Inzwischen hat der Abt eine Lösung gefunden: er
will sein Patronatsrecht zu Gunsten des Landvogts, Carolus
Neveu, resignieren. Am 18.07. ist man in Molsheim damit einverstanden
, wenn er eine Bestätigung ausliefere, dass er den Unterhalt
des Pfarrers künftighin versichere (G 6310, 216).

Dornbluth, „Amptmannus Dalenbergicus", meldet am
29.10.1659, dass das Pfarrhaus von Hofweier ruiniert sei und neu
erbaut werden müsse (G 6310, 245).

Die Gemeinde Ulm macht am 12.11.1659 den Vorschlag, da
die Pfarrkompetenz unreichend ist („cum vineae ibidem steriles
et incultae iaceant"), dem Pfarrer eine Zugabe aus der Heiligenrechnung
zu geben (G 6310, 247).

Der Prior Joannes Franciscus Scherer von Sankt-Georgen
wird am 17.01.1660 nach Molsheim zitiert, weil er seit einem
Monat in der Abtei Saint-Jean-les-Saverne verweile, ohne davon
dem Geistlichen Rat Kenntnis gegeben zu haben; es wird
ihm auch vorgeworfen, dort einer Wahl vorgestanden zu haben,
bei welcher niemand vom Bistum anwesend war (G 6310,
261 vo).

Am 07.02.1660 erfährt man in Molsheim vom Ableben des
Abtes von Gengenbach; die neue Wahl ist auf den 13.02. festge-
leget (G 6310, 268).

Ein gewisser Oberst Carolus N. (Neveu?) bittet am 03.03.1660,
man möge ihm und seinen Nachfolgern das Patronatsrecht der
Pfarrei Windschläg, das bisher der Abtei Gengenbach gehörte
, übertragen. Er hat sich verpflichtet, ein Pfarrhaus mit allem
Zugehör zu erbauen und dem Pfarrer als Kompetenz 60 Gulden,
14 Viertel Getreide und ein Fuder Wein zu liefern (G 6310, 273).
Am 18.06.1660 wird nochmals wegen der Kompetenz des zukünftigen
Pfarrers verhandelt (Ibid., 292). Der Generalvikar meldet
am 10.05.1662, dass er mit dem Amtmann von Ortenberg
und dem Erzpriester von Offenburg wegen der Pfarrkompetenz
beraten habe (G 6311, 159). Die Affäre wurde nicht zu Ende geführt
und musste am 13.07.1667 wieder aufgenommen werden
(G 6312, 307). Am 20. Dezember macht Erzpriester Haffner fol-


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